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Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag |
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#1
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Änderung des Mietvertrags nach Verkauf des Hauses möglich?
Haben nach einer Zwangsversteigerung einen neuen Eigentümer.
Der will, dass wir einen Vertrag über Stellplätze abschließen. 15€ jetzt monatlich und wenn ein automatisches Tor(Grundstückseinfahrt) verbaut wird sollen wir 25€ zahlen. In unserem alten Mietrvertrag steht "Im Mietpreis enthalten sind 2 Stellplätze". Kauf bricht nicht Miete oder? Können wir auf unseren Vertrag bestehen? In einem Schreiben des neuen Eigentümers steht: "Ebenso ist der Mietvertrag (alt) über zwei Stellplätze nicht mehr zu genehmigen, da auf Herrn ... nur ein Fahrzeug zugelassen ist und wir zukünftig die Verhältnisse zwischen Wohnungen und Stellplätzen aus rechtlichen und ökonomischen Gründen getrennt behandeln möchten" Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! Geändert von keslor (23.06.2009 um 21:10 Uhr) |
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#2
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AW: Änderung des Mietvertrags nach Verkauf des Hauses möglich?
Hallo keslor,
gemäß § 566 BGB hast du bereits die richtigen Schlagwörter aufgegriffen: "Kauf bricht nicht Miete". Das bedeutet, dass der neue Käufer die Rechte und Pflichten des alten Eigentümers übernimmt. Dies gilt auch für die vertraglich zugesicherten Stellplätze! Da sollte das Recht auf deiner Seite sein. Lieben Gruß, Mietrecht Einfach
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