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Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag |
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Kündigung des Mieters, Recht auf Wohnungsübernahme vom Eigentümer?
Hallo, ich hätte gerne gewußt, ob der Eigentümer dazu das Recht hat die Wohnung zu betreten, Schlösser auszutauschen, etc, wenn der Mieter die Wohnung gekündigt hat. Also in dem aktuellen Fall, hat der Mieter seit 3 Monaten keine Miete gezahlt, aber zum 15.3 gekündigt. Kann der Eigentümer dann in die Wohnung und sie wieder übernehmen? Auch falls der Mieter immer noch in der Wohnung ist? Vielen Dank für die Hilfe mfg
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#2
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AW: Kündigung des Mieters, Recht auf Wohnungsübernahme vom Eigentümer?
So lange Ihr Mietvertrag noch läuft, hat Ihr Vermieter kein Recht die Wohnung zu betreten. Wenn Sie aber gekündigt haben und nicht ausziehen, dann sieht die Sache schon etwas anders aus.
Ist der Mieter mit mehr als 2 Mieten in Verzug berechtigt das den Vermieter zur fristlosen Kündigung. Das wissen Sie, ja? Und eine Kündigung Ihrerseits befreit Sie nicht von der Mietzahlung. P.S. Zum 15. kann man in der Regel keinen Mietvertrag kündigen, das geht nur zum Monatsende. Außer es wurde so im Mietvertrag vereinbart. Geändert von Regenmacher (09.03.2010 um 17:53 Uhr) |
#3
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AW: Kündigung des Mieters, Recht auf Wohnungsübernahme vom Eigentümer?
Ich sehe jetzt erst, dass Sie Vermieter sind und es scheinbar um den Fall geht, dass der Mieter vor Einzug schon gekündigt hat.
Sie dürfen ohne anwaltlichen Beistand in dieser Situation nichts, rein garnichts unternehmen. Wenn Sie auf die Miete verzichten wollen, die ihnen zusteht und darüber hinaus vom gegnerischen Anwalt nach aller Kunst "verprügelt" werden wollen, dann sollten Sie so weitermachen. |
#4
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AW: Kündigung des Mieters, Recht auf Wohnungsübernahme vom Eigentümer?
Also leider haben wir dem Mieter die Wohnung vermietet, aber er hat nie gezahlt und eben nun gekündigt. Sieht aber so aus, daß er trotzdem wohnen bleibt. Haben heute mit Anwalt gesprochen und werden ihn rausklagen. Wie lange kann so etwas dauern? Haben neue Interessenten, können aber nicht in die Wohnung, weil besagter Mieter Schlösser ausgetauscht hat und Tür nicht aufmacht. Tolle Type. Ich hatte gedacht, wenn der Mieter selber kündigt, kann man die Wohnung vielleicht auch wieder übernehmen, habe aber jetzt auch gehört, daß das erst geht, wenn schlüssel übergeben werden. Es ist echt eine enorme Rechtslücke m. E. Vielen Dank für Hilfe! mfg
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