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der-dummkopf 16.08.2011 17:14

Individualvereinbarung
 
Ich habe gestern eine unsanierte Wohnung übernommen welche von einem "Messi" bewohnt wurde.
Im Mietvertrag steht jetzt fplgende Klausel:

Individualvereinbarung: ausdrücklich besprochen?

Der Mieter übernimmt die Wohnung gemäß Übergabeprotokoll im besichtigten Zustand. Der Mieter übernimmt in eigener Regie und auf eigene Kosten die " fachgerechte " Renovierung/Instandsetzung der Wohnung, wie z.b. malermäßige Instandsetzung der Wände, Decken und Innentüren, Einbringung von Fußbodenbelag, Fliesen im Bad und Küche bzw. Sanitärobjekte. Überprüfung der Elektrik mit einem E-Check ( Anmerkung von der Hausverwaltung wurde zugesichert Vermieter macht dies ). Im gegenzug erhält der Mieter eine reduzierte Miete für 30 Monate und für den Monat September eine Kaltmietenfreie Zeit. Die vom Mieter ausgeführten Handwerklichen Arbeiten in der Wohnung werden vom Vermieter spätestens 2 Monate nach Mietbeginn abgenommen.

Ende

Was ich bei der Besichtigung jedoch nicht sehen konnte das das Bad komplett erneuert werden muss, das die Elektrik in der Küche durchgeschmorrt ist und das die Eingangstür aufgebrochen und nur notdürftigt ausgebessert wurde.

Jetzt meine Frage:

Wer muss jetzt für die Kosten der Badrenovierung und die elektroinstallation aufkommen. Ich oder mein Vermieter.
Außerdem fehlen Thermostate und die heizung spinnt. Als weiteres ist keine Antennendose vorhanden. Habe aber das Anschlusskabel gefunden.


Und ich gebe nochmals bekannt da man die Mängel bei der Wohnungsübergabe nicht sehen konnte.

Mängel im Bad z.b. Badewanne hat mehrere Risse ( unter dem Dreck nicht zu erkennen gewesen, ebenso Risse im WC und total versifft, selbst allerstärkste Chemie hat nichts gebracht und das Waschbecken hat auch Risse.

Zu der Elektrik

Steckdosen sind verschmorrt, waren auch verdreckt daher auch später erst entdeckt. Kabel für Lampen teilweise verschmorrt. Habe ich schon bemängelt.

Im Übergabeprotokoll steht überall nur unrenoviert.

Also wer muss zahlen.

Danke für eure Antworten.

Ergänzung von mir ich muss bis 31.08.2011 meine jetzige Wohnung räumen. und die Individualvereinbarrung wurde nur ganz weit am Rand mal erwähnt

Regenmacher 16.08.2011 18:51

AW: Individualvereinbarung
 
Ihre Reue kommt zu spät. Sie haben für diese Bruchbude einen Individualmietvertrag abgeschlossen. Jetzt zu sagen, das habe ich aber nicht gewusst, wird Ihnen nicht weiterhelfen.

Richten Sie einen Raum wohnlich her und dann ran an die Renovierung. Fehlende Thermostate gibt es im Baumarkt, da gibt es auch die Antennendose, denn ein Fernsehanschluss muss vom Vermieter nur dann zur Verfügung gestellt werden, wenn es explizit im Mietvertrag vereinbart ist.

Für die Funktion der Heizung ist aber der Vermieter zuständig.

der-dummkopf 16.08.2011 19:03

AW: Individualvereinbarung
 
mag sein aber für mich ist wie besichtigt etwas anderes. wenn man die mängel bei der übergabe nicht sieht oder nicht richtig erkennen kann ist der zustand auch nicht wie besichtigt.

und was sagen sie zur elektrik muss die der vermieter machen wie mir schriftlich von der hausverwaltung zugesichert wurde oder ich. denn mein vermieter sagte nur das das bad nur mal sauber gemacht werden muss, davon sind wir auch ausgegangen.

und was mich auch stört sind zwei widersprüchliche behauptungen im mietvertrag
einmal heißt es bei punkt 25 übergabe der wohnung

die wohnug wird im ordnungsgemäßen zustand übergeben.

und in der vereinbarung steht

im unrenovierten zustand.

was gilt jetzt

Regenmacher 16.08.2011 19:25

AW: Individualvereinbarung
 
Zitat:

die wohnug wird im ordnungsgemäßen zustand übergeben.

und in der vereinbarung steht

im unrenovierten zustand.

was gilt jetzt
Der derzeitige Zustand (Bruchbude) ist doch genau bekannt, also "ordnungsgemäß". Und gleichzeitig ist die Wohnung unrenoviert, aber das haben Sie doch gewusst und hätten mit etwas mehr Initiative den Zustand erkennen können.

der-dummkopf 16.08.2011 19:49

AW: Individualvereinbarung
 
frage nur teilweise beantwort siehe elektrik. und wie schon gesagt mängel welche man bei der übergabe nicht sehen kann, weil diese verdeckt sind, kann man auch nicht als besichtiger zustand bezeichen. denn was man nicht sieht kann man auch nicht besichtigen.

nun zum bad

wenn ich es wirklich selber machen sollte komme ich mit dem mietvertrag in konflikt. Denn dort steht das bauliche Veränderungen nicht gestattet sind, außer sie werden vorher angemeldet und in Absprache mit den Vermieter und eines vom ihm bestimmten Unternehmen durchgeführt. Er ist dazu aber nicht verpflichtet.

Und eine Badentkernung ist eine bauliche Veränderung

Recht-Einfach 17.08.2011 00:18

AW: Individualvereinbarung
 
Hallo,

ich vermute, dass in Ihrem Fall eine Hilfestellung durch ein Forum an ihre Grenzen stößt.

Sie sollten vielleicht versuchen günstig einen Anwalt einzuschalten, der Ihnen sagen kann, was zu tun ist.

Auf unserem Mietrecht Portal bieten wir auch die Möglichkeit der Online Beratung durch einen Mietrecht Anwalt an: Mietrecht Beratung online

Dazu gehört auch die Prüfung der Verträge, etc.

Ich würde Ihnen empfehlen diesen Weg einzuschlagen, um rechtsichere Auskünfte zu erhalten.


Mietrecht Einfach

Regenmacher 17.08.2011 09:51

AW: Individualvereinbarung
 
Noch einmal, und jetzt ganz brutal!

Wenn Sie nicht in der Lage waren, den Zustand einer Wohnung, die von einem Messi hingerichtet wurde, zu erkennen und zu prüfen, dann können Sie auch solchen Mietvertrag und solche Arbeiten nicht akzeptieren.

Entweder bin ich ein Allroundhandwerker und mache aus einer Bruchbude ein Schmuckstück, oder ich bin nur auf die Begünstigungen (geringere Miete, etc.) aus und drücke mich vor der Arbeit.

Da letzteres bei Ihnen zuzutreffen scheint, sollten Sie den Vermieter um Auflösung des Mietvertrages bitten. Aber das muss er nicht machen, er kann auf die Kündigungsfrist von 3 Monaten bestehen.

der-dummkopf 17.08.2011 12:02

AW: Individualvereinbarung
 
ihre antwort ist leider fehlerhaft denn mir geht es nicht darum mich vor der arbeit zu drücken würde es ja machen, aber gesetzlich bin ich nicht dazu verpflichtet, da ich auf einer anderen seite ein urteil gefunden habe nachdem instandhaltung/renovierung usw. für sanitärobjekte, heizung und auch elektrik nicht auf dem mieter umgewälzt werden dürfen, auch nicht durch eine Individualvereinbarung. somit ist diese Vereinbarung also teilweise nichtig.

Regenmacher 17.08.2011 14:19

AW: Individualvereinbarung
 
Wenn Sie doch so klug sind und selbst suchen können, dann sollten Sie die Ergebnisse Ihrer Suche hier einstellen.

Aber ich weiß jetzt schon, dass Sie Äpfel mit Birnen vergleichen. In einem bestehenden Mietverhältnis sind die von Ihnen aufgeführten Arbeiten tatsächlich Sache des Vermieters. Aber bei der Übernahme einer Bruchbude sieht es ganz anders aus.

Ein Vermieter könnte auch eine Wohnung praktisch im Rohbau vermieten, der Mieter müsste Bodenbeläge, Fliesen, Tapeten und mehr investieren.....und dieser Vertrag als Individualvereinbarung wäre gültig, vorausgesetzt die mietfreie oder reduzierte Miete stände dagegen. Da kann der Mieter dann auch nicht sagen, er habe gedacht, dass das Bad vom Vermieter installiert wird.

Recht-Einfach 17.08.2011 15:32

AW: Individualvereinbarung
 
Bevor hier angefangen wird schmutzige Wäsche zu waschen verweise ich noch einmal auf das Angebot unserer kostengünstigen und professionellen Beratung durch einen Mietrecht Anwalt!

Mietrecht Beratung online

Ich glaube nur dieser kann Ihnen die richtigen Wege aufzeigen und das mit Rechtsicherheit!


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