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MrNice 12.09.2011 10:11

Beziehung aus, gemeinsamer Mietvertrag
 
Guten Morgen,

ich habe ein kleines oder größeres Problem aus dem sich verschiedene Fragen ableiten.

Ich habe mich von meiner Freundin getrennt und bin aus unserer gemeinsamen Whg ausgezogen. Beide stehen im Mietvertrag als Mieter drin, allerdings erst seit 3 Monaten, da sie Wohngeld beantragen wollte.
Jetzt ist mein Problem, dass ich Miete, Strom, Gas, Telefon usw nahezu komplett trage. Dabei kommt ein monatlicher Betrag von 800 Euro zustande, den ich verständlicherweise nicht allzu lange leisten möchte.

1. Frage: Welche Möglichkeiten habe ich, eine Mietvertragskündigung zu erwirken, auch wenn sich meine Ex-Freundin sehr träge verhält und nicht ausreichend kooperativ ist?

2. Frage: Hab ich Anspruch auf Schadensersatz (zur Not) wg der übernommenen Kosten? Könnte ich theoretisch da etwas zurückfordern. Muss nicht unbedingt sein, könnte aber zur Not als Druckmittel funktionieren.

3. Was würde passieren, wenn ich einfach die Miete nicht mehr zahle und somit eine fristlose Kündigung provoziere (natürlich würde ich dem Vermieter vorher Bescheid geben). Was kann da im schlimmsten Fall auf mich zukommen?

4. Kann ich zur Not einen Nachmieter bestimmen, auch wenn meine Ex-Freundin nicht mit dem Nachmieter einverstanden ist?

5. Frage: ist etwas assi, aber wäre mein absoluter Notfallplan: Den Strom, das Gas und das Telefon kündigen, ist das rechtens? Also nicht moralisch sondern eher juristisch. Diese Verträge laufen ausschließlich über mich !

Ich freue mich auf hilfreiche Tipps und Anregungen.

Vielen Dank

Herzliche Grüße

Regenmacher 12.09.2011 11:59

AW: Beziehung aus, gemeinsamer Mietvertrag
 
1. Frage: Welche Möglichkeiten habe ich, eine Mietvertragskündigung zu erwirken, auch wenn sich meine Ex-Freundin sehr träge verhält und nicht ausreichend kooperativ ist?

Klage vor Gericht auf Auflösung des gemeinsamen Mietvertrags.

2. Frage: Hab ich Anspruch auf Schadensersatz (zur Not) wg der übernommenen Kosten? Könnte ich theoretisch da etwas zurückfordern. Muss nicht unbedingt sein, könnte aber zur Not als Druckmittel funktionieren.

Da dies kein Mietrecht, sondern Zivilrecht ist, passe ich hier.

3. Was würde passieren, wenn ich einfach die Miete nicht mehr zahle und somit eine fristlose Kündigung provoziere (natürlich würde ich dem Vermieter vorher Bescheid geben). Was kann da im schlimmsten Fall auf mich zukommen?

Ihr Nichtmehrvermieter würde sich das Geld dort holen, wo er sich Erfolg verspricht, nämlich bei Ihnen. Wenn es sein muss auch mit Hilfe des Gerichtes.

4. Kann ich zur Not einen Nachmieter bestimmen, auch wenn meine Ex-Freundin nicht mit dem Nachmieter einverstanden ist?

Damit wird und muss der Vermieter nicht einverstanden sein. Damit dürfte diese Methode nicht erfolgreich sein

5. Frage: ist etwas assi, aber wäre mein absoluter Notfallplan: Den Strom, das Gas und das Telefon kündigen, ist das rechtens? Also nicht moralisch sondern eher juristisch. Diese Verträge laufen ausschließlich über mich !

Verträge, die Sie abgeschlossen haben und von Ihnen bezahlt werden, können Sie fristgerecht kündigen.

MrNice 12.09.2011 14:15

AW: Beziehung aus, gemeinsamer Mietvertrag
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort !

Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung, was für Kosten und vor allem Zeiträume muss ich da erwarten? Gibt es da Erfahrungswerte?

Ich will es eigentlich nicht gerichtlich lösen, aber meine Ex vertröstet mich nun schon seit einem Monat damit, dass es ihr nicht gut gehe und sie sich melde usw. Ich kann sie ja irgendwo verstehen, aber mich kostet das echt viel Geld und Geduld.

Regenmacher 12.09.2011 15:50

AW: Beziehung aus, gemeinsamer Mietvertrag
 
Zitat:

Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung, was für Kosten und vor allem Zeiträume muss ich da erwarten? Gibt es da Erfahrungswerte?
Das werden Sie nur am zuständigen Amtsgericht erfahren. Nur dort weiß man, wieviele offene Verfahren in der zuständigen Kammer auf Abarbeitung warten.


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