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Beziehung aus, gemeinsamer Mietvertrag

Mietvertrag - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 12.09.2011, 10:11
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.09.2011
Beiträge: 2
Standard Beziehung aus, gemeinsamer Mietvertrag

Guten Morgen,

ich habe ein kleines oder größeres Problem aus dem sich verschiedene Fragen ableiten.

Ich habe mich von meiner Freundin getrennt und bin aus unserer gemeinsamen Whg ausgezogen. Beide stehen im Mietvertrag als Mieter drin, allerdings erst seit 3 Monaten, da sie Wohngeld beantragen wollte.
Jetzt ist mein Problem, dass ich Miete, Strom, Gas, Telefon usw nahezu komplett trage. Dabei kommt ein monatlicher Betrag von 800 Euro zustande, den ich verständlicherweise nicht allzu lange leisten möchte.

1. Frage: Welche Möglichkeiten habe ich, eine Mietvertragskündigung zu erwirken, auch wenn sich meine Ex-Freundin sehr träge verhält und nicht ausreichend kooperativ ist?

2. Frage: Hab ich Anspruch auf Schadensersatz (zur Not) wg der übernommenen Kosten? Könnte ich theoretisch da etwas zurückfordern. Muss nicht unbedingt sein, könnte aber zur Not als Druckmittel funktionieren.

3. Was würde passieren, wenn ich einfach die Miete nicht mehr zahle und somit eine fristlose Kündigung provoziere (natürlich würde ich dem Vermieter vorher Bescheid geben). Was kann da im schlimmsten Fall auf mich zukommen?

4. Kann ich zur Not einen Nachmieter bestimmen, auch wenn meine Ex-Freundin nicht mit dem Nachmieter einverstanden ist?

5. Frage: ist etwas assi, aber wäre mein absoluter Notfallplan: Den Strom, das Gas und das Telefon kündigen, ist das rechtens? Also nicht moralisch sondern eher juristisch. Diese Verträge laufen ausschließlich über mich !

Ich freue mich auf hilfreiche Tipps und Anregungen.

Vielen Dank

Herzliche Grüße



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  #2  
Alt 12.09.2011, 11:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Beziehung aus, gemeinsamer Mietvertrag

1. Frage: Welche Möglichkeiten habe ich, eine Mietvertragskündigung zu erwirken, auch wenn sich meine Ex-Freundin sehr träge verhält und nicht ausreichend kooperativ ist?

Klage vor Gericht auf Auflösung des gemeinsamen Mietvertrags.

2. Frage: Hab ich Anspruch auf Schadensersatz (zur Not) wg der übernommenen Kosten? Könnte ich theoretisch da etwas zurückfordern. Muss nicht unbedingt sein, könnte aber zur Not als Druckmittel funktionieren.

Da dies kein Mietrecht, sondern Zivilrecht ist, passe ich hier.

3. Was würde passieren, wenn ich einfach die Miete nicht mehr zahle und somit eine fristlose Kündigung provoziere (natürlich würde ich dem Vermieter vorher Bescheid geben). Was kann da im schlimmsten Fall auf mich zukommen?

Ihr Nichtmehrvermieter würde sich das Geld dort holen, wo er sich Erfolg verspricht, nämlich bei Ihnen. Wenn es sein muss auch mit Hilfe des Gerichtes.

4. Kann ich zur Not einen Nachmieter bestimmen, auch wenn meine Ex-Freundin nicht mit dem Nachmieter einverstanden ist?

Damit wird und muss der Vermieter nicht einverstanden sein. Damit dürfte diese Methode nicht erfolgreich sein

5. Frage: ist etwas assi, aber wäre mein absoluter Notfallplan: Den Strom, das Gas und das Telefon kündigen, ist das rechtens? Also nicht moralisch sondern eher juristisch. Diese Verträge laufen ausschließlich über mich !

Verträge, die Sie abgeschlossen haben und von Ihnen bezahlt werden, können Sie fristgerecht kündigen.
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  #3  
Alt 12.09.2011, 14:15
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.09.2011
Beiträge: 2
Standard AW: Beziehung aus, gemeinsamer Mietvertrag

Vielen Dank für die schnelle Antwort !

Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung, was für Kosten und vor allem Zeiträume muss ich da erwarten? Gibt es da Erfahrungswerte?

Ich will es eigentlich nicht gerichtlich lösen, aber meine Ex vertröstet mich nun schon seit einem Monat damit, dass es ihr nicht gut gehe und sie sich melde usw. Ich kann sie ja irgendwo verstehen, aber mich kostet das echt viel Geld und Geduld.
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  #4  
Alt 12.09.2011, 15:50
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Beziehung aus, gemeinsamer Mietvertrag

Zitat:
Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung, was für Kosten und vor allem Zeiträume muss ich da erwarten? Gibt es da Erfahrungswerte?
Das werden Sie nur am zuständigen Amtsgericht erfahren. Nur dort weiß man, wieviele offene Verfahren in der zuständigen Kammer auf Abarbeitung warten.
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