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Alt 12.09.2011, 11:59
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Beziehung aus, gemeinsamer Mietvertrag

1. Frage: Welche Möglichkeiten habe ich, eine Mietvertragskündigung zu erwirken, auch wenn sich meine Ex-Freundin sehr träge verhält und nicht ausreichend kooperativ ist?

Klage vor Gericht auf Auflösung des gemeinsamen Mietvertrags.

2. Frage: Hab ich Anspruch auf Schadensersatz (zur Not) wg der übernommenen Kosten? Könnte ich theoretisch da etwas zurückfordern. Muss nicht unbedingt sein, könnte aber zur Not als Druckmittel funktionieren.

Da dies kein Mietrecht, sondern Zivilrecht ist, passe ich hier.

3. Was würde passieren, wenn ich einfach die Miete nicht mehr zahle und somit eine fristlose Kündigung provoziere (natürlich würde ich dem Vermieter vorher Bescheid geben). Was kann da im schlimmsten Fall auf mich zukommen?

Ihr Nichtmehrvermieter würde sich das Geld dort holen, wo er sich Erfolg verspricht, nämlich bei Ihnen. Wenn es sein muss auch mit Hilfe des Gerichtes.

4. Kann ich zur Not einen Nachmieter bestimmen, auch wenn meine Ex-Freundin nicht mit dem Nachmieter einverstanden ist?

Damit wird und muss der Vermieter nicht einverstanden sein. Damit dürfte diese Methode nicht erfolgreich sein

5. Frage: ist etwas assi, aber wäre mein absoluter Notfallplan: Den Strom, das Gas und das Telefon kündigen, ist das rechtens? Also nicht moralisch sondern eher juristisch. Diese Verträge laufen ausschließlich über mich !

Verträge, die Sie abgeschlossen haben und von Ihnen bezahlt werden, können Sie fristgerecht kündigen.
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