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mheidrun 26.02.2012 16:36

Frage zum Mietvertrag - Schönheitsreparaturen
 
Hallo,

ich habe folgende Frage:

In meinem Mietvertrag steht folgender Passus:

Schönheitsreparaturen während der Mietdauer übernimmt auf eigene Kosten der - Mieter - Vermieter (Nichtzutreffendes streichen)... Als angemessene Zeitabstände von Schönheitsreparaturen gleten im Allgemeinen für Küchen, Bäder alle 3 Jahre, für Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre; in anderen Nebenräumen alle 7 Jahre

Es wurde in diesem Passus keine Streichung vorgenommen, so dass jetzt nicht zu ersehen ist, WER die Schönheitsreparaturen übernimmt.
Darüber hinaus steht unter "Beendigung der Mietzeit"

Die Mieträume sind bei Beendigung der Mietzeit besenrein und mit sämtlichen Schlüsseln zurückzugeben.

Ich habe diese Wohnung nun gekündigt (bei Auszug wohne ich dann 2 1/2 Jahre dort). Meine Frage:

Muss ich bei Auszug die Räume streichen ? Oder kann ich die Wohnung, wie aufgeführt "besenrein" übergeben ? Hier gibt es doch auch, wenn ich richtig in Erinnerung habe, eine neue Rechtsprechung, was das Streichen bzw. beim Renovieren betrifft, oder ?

Fragende Grüße
mheidrun

Regenmacher 26.02.2012 18:03

AW: Frage zum Mietvertrag - Schönheitsreparaturen
 
Da Sie nicht schreiben, in welchem Zustand sich die Wohnung befindet, kann ich nur raten.

Wenn Sie damals eine Wohnung übernommen haben, deren Wände und Decken in Ordnung waren und Sie den Zustand heute auch noch als gut bezeichnen, dann müssen Sie nicht renovieren.

Haben Sie sich aber in sehr eigenen Farben in der Wohnung "verewigt", könnte Ihr Vermieter neutrale Wandfarben verlangen.

mheidrun 27.02.2012 08:02

AW: Frage zum Mietvertrag - Schönheitsreparaturen
 
Hallo,

wir haben in zwei Zimmern ein wenig Farbe an die Wände gebracht. Einmal in einem der Kinderzimmer eine Wand in hell gelb, in dem anderen Kinderzimmer eine Wand in hellgrün.

die Räume sind vom Zustand her wirklich noch gut ... das Treppenhaus hatte schon seine Gebrauchsspuren, als wir eingezogen sind, die sind logisch jetzt immer noch da ....

Grüße
mheidrun

Recht-Einfach 27.02.2012 12:13

AW: Frage zum Mietvertrag - Schönheitsreparaturen
 
Hallo,

möglicherweise könnte Ihr Vermieter diese Farben dulden. Das muss er aber nicht und könnte die Weißung verlangen. Das sollten Sie rechtzeitig mit ihm absprechen.

Wenn es zur Übergabe der Wohnung ein Protokoll gab, in welchem die Gebrauchsspuren im Treppenhaus dokumentiert sind sollte dies auch kein Problem sein - ebenso, wenn sich ihr Vermieter freundlicherweise daran erinnert. Sowas wird nur leider häufiger "vergessen", wenn es denn nicht niedergeschrieben wurde! Hier müssen Sie möglicherweise Ellenbogen beweisen!


Suchen Sie bezüglich der Wandfarben und des Treppenhauses einfach das Gespräch mit dem Vermieter und Sie haben am einfachsten Klarheit. Welche Aufgaben auf Sie lauern könnten wissen Sie ja bereits!


Mietrecht Einfach


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