Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber

Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber (https://www.forum-recht-einfach.de/)
-   Mietvertrag (https://www.forum-recht-einfach.de/mietvertrag/)
-   -   Mietvertrag Kündigungsverzicht über 5 Jahre gültig? (https://www.forum-recht-einfach.de/mietvertrag/mietvertrag-kuendigungsverzicht-ueber-5-jahre-gueltig-1442.html)

DearDaniella 29.02.2012 11:22

Mietvertrag Kündigungsverzicht über 5 Jahre gültig?
 
Hallo,
ich schaue mir heute Nachmittag eine Wohnung an. Der Vermieter ist anscheinende etwas verärgert darüber, dass der Vormieter nur ca. ein halbes Jahr in der Wohnung lebte, bevor er kündigte. Nun kündigt der Vermieter an, auf einen 5-Jahresvertrag zu bestehen.
Was bedeutet das für mich als Mieter? Muss ich lediglich einen Nachmieter liefern, sollte ich frühzeitig ausziehen wollen? Ist eine solche Vertragsbindung überhaupt legal?
Vielen, vielen Dank für die Hilfe!
Daniella

Recht-Einfach 29.02.2012 15:14

AW: Mietvertrag Kündigungsverzicht über 5 Jahre gültig?
 
Hallo,

so einen Mietvertrag sollten Sie keinesfalls unterschreiben. Der Standard Kündigungsverzicht liegt bei 2 Jahren und kann maximal 4 Jahre betragen. Wichtig dabei ist, dass beide Parteien für den Kündigungsverzicht vorgesehen sind, also Mieter und Vermieter.

Wie Sie lesen sind 5 Jahre schon einmal vom Gesetzgeber her nicht möglich.

Des Weiteren sollten Sie bedenken: Wenn sich Ihre Situation einmal ändern sollte, Freund, Kind, Heirat, Scheidung, neuer Arbeitsplatz, so kommen Sie nicht aus dem Mietvertrag raus (auch wenn der Kündigungsverzicht in Ihrem Fall hier eh nicht gültig wäre). Ich meine das eher allgemein für einen befristeten Mietvertrag.

Mit dem Stellen des Nachmieters haben Sie nämlcih auch keinerlei Sicherheiten, da der Vermieter keinen Nachmieter akzeptieren muss, egal wieviele Sie ihm vorstellen.

Mein Rat:
Deshalb Finger weg von einem Mietvertrag mit beidseitigem Kündigungsverzicht!


Mietrecht Einfach

anitari 01.03.2012 19:32

AW: Mietvertrag Kündigungsverzicht über 5 Jahre gültig?
 
Zitat:

Ist eine solche Vertragsbindung überhaupt legal?
Als Individualvertrag/-vereinbarung schon. In einem Formularvertrag auch. Aber dann nur bis max. 4 Jahre in Form eines gegenseitigen Verzichts auf eine ordentliche (fristgerechte) Kündigung.

Zitat:

Muss ich lediglich einen Nachmieter liefern, sollte ich frühzeitig ausziehen wollen?
Ach ja, das leidige (nicht tot zu kriegende) Märchen mit dem Nachmieter.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:38 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1