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Digity 01.03.2012 13:27

Stellplatz und Garage
 
Hallo,
wir wohnen seit 05/2010 in unserer Wohnung, laut Mietvertrag gehört ein PKW-Stellplatz zur Wohnung"im Mietpreis mit enthalten" Seid 01/2011 haben wir einen Mietvertrag für eine Garage hier auf dem Hof. Wir haben unseren Vermieter darauf angesprochen, wir würden jetzt für beides zahlen. Der Vermieter argumentiert mit: Sie zahlen ja nix extra für den Stellplatz!
Meiner Meinung nach haben wir jetzt Anspruch auf beides.
Aber hier im Haus wohnen 6 Partein und es gibt nur 4 Stellplätze und 2 Garagen.
Und jeder hat ein Auto. :cool:

:confused: Was meint ihr? Lohnt sich Ärger mit dem Vermieter. Haben wir eventuelle Anrecht auf "Entschädigung" z. B: 15-20€ im Monat welche ja im Mietpreis enthalten sind. Im Nachbarort kostet ein Stellplatz 25.-€ im Monat Miete.

Vielen dank für eure Hilfe
Digity :rolleyes:

Regenmacher 01.03.2012 15:04

AW: Stellplatz und Garage
 
Zitat:

Im Nachbarort kostet ein Stellplatz 25.-€ im Monat Miete.
Was halten Sie denn davon, wenn Ihr Vermieter nachträglich für die Monate in 2010 jeweils 20,- € kassieren würde? Merken Sie, wie schräg Ihr Ansinnen ist?

Also, für mich ist das eine Scherzfrage, auf die ich wirklich nicht eingehen werde.

Digity 01.03.2012 20:36

AW: Stellplatz und Garage
 
Danke für die Antwort.
Der Preis ist in der Miete mit enthalten. Also hat er sein Geld doch bekommen.
Dann können wir doch die Stellfläche auch weiterhin nutzen, denn der Vermieter bekommt ja auch die gleiche Miete. Aber meine Nachbarn müssen dann auf der Straße parken. Denn die haben auch die Stellflächen gemietet. Somit sind 4 Stellflächen 5-6x vermietet.
Oder sehe ich das jetzt immernoch falsch?

LG Digity

Regenmacher 02.03.2012 08:18

AW: Stellplatz und Garage
 
Zitat:

Also, für mich ist das eine Scherzfrage, auf die ich wirklich nicht eingehen werde.
Dieser Satz hat immer noch Gültigkeit.

Recht-Einfach 02.03.2012 18:25

AW: Stellplatz und Garage
 
Auch wenn die Antwort ein wenig schnippisch ist, so ist sie jedoch richtig!

Sie haben scheinbar einen Denkfehler:
Sie müssen das so sehen: Sie zahlen Miete und haben dafür kostenfrei die Nutzung eines PKW-Stellplatzes erhalten. Diese Nutzung kann vom Vermieter jederzeit entzogen werden. Sie können also kein Geld zurückfordern, da der Stellplatz kostenlos überlassen wurde.


Ich hoffe nun ein wenig für Klarheit gesorgt zu haben.


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