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Sierius 16.06.2012 11:11

Vormieter zieht nicht aus - Vertrag nichtig?
 
Hallo liebe Forum-Mitglieder,

im März habe ich zusammen mit meiner Freundin einen Mietvertrag zum 1. Juli 2012 unterschrieben. Der jetzige Vormieter hat selbst fristgerecht zum 30. April gekündigt (dieser hat sich das Haus gegenüber gekauft).

Vor 2 Wochen rief mich der Vermieter an und meinte, der Vormieter stellt sich sturr und meinte, er könnte jetzt ja nicht auf die Straße, seine Renovierungsarbeiten im Haus wären noch nicht fertig. Der Vermieter hatte ihm dann eine Frist bis Donnerstag, 14.06 gestellt ausziehen. Bis heute habe ich noch keinerlei Rückmeldung vom Vermieter und erreichen konnte ich ihn auch nicht.

Dazu kommt noch, ich fahre jeden Tag an diesem Haus vorbei (Arbeitsweg), die Rolläden waren in diesen 2 Wochen vllt. an einem Tag mal oben, ansonsten alles geschlossen. Sieht nicht wirklich danach aus, dass der Vormieter sich bemüht, "Gas zu geben" mit seiner Renovierung.

Nun hab ich gott sei Dank das Glück, dass meine Eltern noch eine weitere Etage im Haus haben, dort könnten wir zur Not unterkommen. Nun hab ich ein paar Fragen, werd über Google nicht ganz schlau.

1. Ist der Vertrag nichtig, kann ich problemlos kündigen und mir schnell eine andere Wohnung suchen?

2. Wir haben div. Möbel im Möbelhaus gekauft, der Aufbau (z.B. Küche sollte 2. Juli-Woche sein; jede weitere Lagerwoche wird ca. 50 Euro mehr kosten). Wer kommt für die Kosten auf?

3. Soweit ich das mitbekommen habe, läuft noch nichts über den Rechtsanwalt, der Vermieter schreibt selbst die Briefe und setzt die Fristen (es kam lediglich nur der Satz zu mir, er will ihm am 14. Juni den Strom abstellen (was er ja eigentlich nicht darf). Das kann ohne Rechtsanwalt gar nichts werden, das wird sich der Vormieter wohl denken oder?

4. Muss ich den Vertrag überhaupt kündigen? Lasse ich mich am besten durch einen Rechtsanwalt beraten?

Vielen Dank im voraus, hoffe Ihr könnt mir helfen.

Regenmacher 16.06.2012 12:10

AW: Vormieter zieht nicht aus - Vertrag nichtig?
 
1. Ist der Vertrag nichtig, kann ich problemlos kündigen und mir schnell eine andere Wohnung suchen?

Dieser Vertrag ist noch gültig, er wird nur hinfällig, wenn zum vereinbarten Termin des Einzugs die Wohnung nicht geräumt ist.
Aus Mietrechtlexikon: der Vermieter die Wohnung nicht rechtzeitig zum Gebrauch zur Verfügung stellt oder den Gebrauch des Mieters wieder entzieht. § 543 BGB Abs 2 Nr 1
.


2. Wir haben div. Möbel im Möbelhaus gekauft, der Aufbau (z.B. Küche sollte 2. Juli-Woche sein; jede weitere Lagerwoche wird ca. 50 Euro mehr kosten). Wer kommt für die Kosten auf?

Der neue Vermieter, der nicht in die Puschen kommt.

3. Soweit ich das mitbekommen habe, läuft noch nichts über den Rechtsanwalt, der Vermieter schreibt selbst die Briefe und setzt die Fristen (es kam lediglich nur der Satz zu mir, er will ihm am 14. Juni den Strom abstellen (was er ja eigentlich nicht darf). Das kann ohne Rechtsanwalt gar nichts werden, das wird sich der Vormieter wohl denken oder?

Was der Vormieter denkt, entzieht sich meiner Kenntnis.

4. Muss ich den Vertrag überhaupt kündigen? Lasse ich mich am besten durch einen Rechtsanwalt beraten?

Sie müssen Ihren Einzugstermin abwarten. Sollten aber den zukünftigen Vermieter nicht im Unklaren darüber lassen, welche Kosten er zu tragen hätte. Einlagerung der Möbel, Hotelkosten, etc.


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