Wohnungsübergabe in Anwesenheit vom Vormieter
Hallo,
Bin ein bisschen im Clinch. Sollte bei einer Wohnungsübergabe als Nachmieter dabei sein, damit ich meine Anmerkungen betreffend dem Zustand machen sollte. Vermieter meint, dass ich dann direkt Punkte anmerken kann, die mir nicht gefallen. Nun meine Frage, in wie weit muss der Vormieter mir die Wohnung übergeben, wenn er in einem handgeschriebenen Vertrag stehen hat: Wohnung wird im gleichen Zustand übergeben, wie diese vom Vermieter an den Mieter gegeben wurde...? Auf meine Frage hin, wo das Übergabeprotokoll von damals ( inzwischen sind 8 Jahre vergangen ) ist, wurde mir gesagt, dass es kein Protokoll geben würde...?? Wie soll ich mich da verhalten?:confused: Danke für feedback....und ich weiss, dass hier keine Rechtsauskunft erfolgt:-)):) |
AW: Wohnungsübergabe in Anwesenheit vom Vormieter
Zitat:
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AW: Wohnungsübergabe in Anwesenheit vom Vormieter
Der Vormieter übergibt die Wohnung an den Vermieter. Dieser macht dann seine Anmerkungen zum Zustand der Wohnung und Punkten die ihm nicht gefallen gegenüber dem Vormieter.
Du (der Nachmieter) übernimmst die Wohnung vom Vermieter und machst Anmerkungen zum Zustand der Wohnung und Punkten die Dir nicht gefallen. Das ganze natürlich in einem schriftlichen Übergabeprotokoll. Mir scheint als wolle der Vermieter Dich hier als Buhmann benutzen. |
AW: Wohnungsübergabe in Anwesenheit vom Vormieter
Bei einem Übernahme- oder Übergabeprotokoll geht es nicht um Gefallen oder Nichtgefallen, sondern einzig und allein um eine Zustandsbeschreibung der Wohnung, die dann von den beiden Vertragspartnern durch ihre Unterschriften bestätigt wird!
Ein solches Protokoll ist mietrechtlich nicht vorgesehen und erlangt nur dann eine rechtliche Bedeutung, wenn es von beiden Parteien unterschrieben wird. |
AW: Wohnungsübergabe in Anwesenheit vom Vormieter
Ein Übergabeprotokoll Muster finden Sie auch auf unserer Homepage:
Wohnungsübergabe-Protokoll Übergabeprotokoll für Ein- und Auszug Mietrecht Einfach |
AW: Wohnungsübergabe in Anwesenheit vom Vormieter
Regenmacher hat recht...
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