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iwo 27.08.2012 20:44

Wohnungsübergabe ohne Lampen etc.
 
Hallo,
ich werde evtl. eine Wohnung mieten, die vom Vermieter ohne Glühbirnen und mit einigen Wänden, die überstrichen werden müssen, übergeben werden soll.
Das ist für mich kein Problem, da er mir zugesichert hatte, dass ich die Wohnung bei Auszug auch nicht zu renovieren/streichen usw. habe.

Nun meine Frage: wie kann ich im Mietvertrag sicherstellen, dass diese Abmachung so mit einfließt, also auf welche Formulierungen sollte ich bestehen/achten/verzichten?

Hat jemand von euch Erfahrungen und Tipps für mich, da ich erstmals miete und mich leider nicht so sehr auskenne.

Regenmacher 28.08.2012 08:27

AW: Wohnungsübergabe ohne Lampen etc.
 
Zitat:

Hat jemand von euch Erfahrungen und Tipps für mich, da ich erstmals miete und mich leider nicht so sehr auskenne.
Mit leistungsfähigen Taschenlampen, Handlampen u.ä. kann man die Dunkelheit überlisten. Auch wäre ein Termin bei Tageslicht zu empfehlen.

iwo 28.08.2012 22:27

AW: Wohnungsübergabe ohne Lampen etc.
 
Hallo Regenmacher,
vielen Dank für die Antwort! Habe schon eine Besichtigung bei Tageslicht hinter mir.


Ich hatte wohl etwas ungenau formuliert, aber meine Frage ging eher in die Richtung, dass ich mich gefragt habe, wie der Vertrag formuliert sein muss, damit ich nicht nachher die Wohnung vor Einzug UND nach Auszug "renovieren", also streichen, Elektrik machen etc. muss.

LG iwo

Recht-Einfach 29.08.2012 12:33

AW: Wohnungsübergabe ohne Lampen etc.
 
Wenn Sie auf der ganz sicheren Seite sein wollen, dann sollten Sie im Mietvertrag unter "Sonstige Vereinbarungen" einen Vermerk machen, der Ihre Anliegen darstellt.

Diese Vereinbarungen können bei Standardmietverträgen meist auf der letzten Seite eingetragen werden, bevor das Unterschriftenfeld kommt.

Oder Sie machen eine Anlage zum Mietvertrag und schreiben in die Vereinbarungen, dass die Anlage für den Mietvertrag Gültigkeit besitzt. Viel Erfolg.


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