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resa88 12.09.2013 14:03

Rechte und Pflichten bei Umschreibung Mietvertrag auf einen von damals 2 Hauptmietern
 
Hallo, ich habe ein großes Problem und brauch da mal eure Hilfe.
Mein Exfreund und ich haben uns gemeinsam eine Wohnung gemietet, haben uns dann getrennt und er ist ausgezogen. Ich habe in Absprache mit der Immogesellschaft den Vertag allein übernommen bis dahin ging alles glatt. Wir haben uns auch mit den Möbeln und dem ganzen Kram geeinigt und dabei auch berücksichtigt das er ein halbes Jahr in meiner alten Wohnung bei mir umsonst gewohnt hat. Ich habe ihm dann auch Betrag X für die Möbel gezahlt und er noch die ersten zwei Monate die Miete der neuen Wohnung voll. Nun bekomme ich Post vom Vermieter das er im ersten Monat keine Miete gezahlt hat und er weigert sich mir da Geld zu geben.:mad: Was mach ich nun?Ist es mein Recht da wir da ja noch zusammen Mieter waren das Geld von ihm einzufordern?:(

Regenmacher 12.09.2013 15:24

AW: Rechte und Pflichten bei Umschreibung Mietvertrag auf einen von damals 2 Hauptmie
 
Zitat:

Ich habe in Absprache mit der Immogesellschaft den Vertag allein übernommen
Und wie lautet diese Absprache, die hoffentlich in Schriftform vorliegt? Wenn aber der Mietvertrag tatsächlich umgeschrieben wurde, dann ist der Exfreund raus und hat mit dieser Wohnung nichts mehr zu tun.

resa88 12.09.2013 16:43

AW: Rechte und Pflichten bei Umschreibung Mietvertrag auf einen von damals 2 Hauptmie
 
ja das ist in schriftform geschehen, aber die Zahlung hat er ja während der zeit des "alten" Vertrags nicht geleistet.

Regenmacher 12.09.2013 16:58

AW: Rechte und Pflichten bei Umschreibung Mietvertrag auf einen von damals 2 Hauptmie
 
Zitat:

aber die Zahlung hat er ja während der zeit des "alten" Vertrags nicht geleistet.
Das dürfte dem Vermieter völlig egal sein. Er holt sich das Geld, wo er sich Erfolg verspricht. Forderungen die Sie an den Ex haben, müssen Sie nofalls per Mahnbescheid/Gericht durchsetzen.

resa88 12.09.2013 17:13

AW: Rechte und Pflichten bei Umschreibung Mietvertrag auf einen von damals 2 Hauptmie
 
Hätte ich da über einen Anwalt eine Chance das zu tun?

Regenmacher 12.09.2013 17:18

AW: Rechte und Pflichten bei Umschreibung Mietvertrag auf einen von damals 2 Hauptmie
 
Klar, die Kosten soll dann aber der Ex übernehmen, aber das wird der Anwalt wissen.

Das hat aber nur Sinn, wenn es schriftliche Vereinbarungen/Beweise gibt. Die Beweisführung von Gesagtem ist in der Regel nicht sehr einfach zu führen.

resa88 12.09.2013 17:30

AW: Rechte und Pflichten bei Umschreibung Mietvertrag auf einen von damals 2 Hauptmie
 
es gibt teilweise schriftliches

Regenmacher 13.09.2013 12:55

AW: Rechte und Pflichten bei Umschreibung Mietvertrag auf einen von damals 2 Hauptmie
 
Dann sollten Sie das dem Anwalt zeigen.


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