Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber

Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber (https://www.forum-recht-einfach.de/)
-   Mietvertrag (https://www.forum-recht-einfach.de/mietvertrag/)
-   -   Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB (https://www.forum-recht-einfach.de/mietvertrag/mieterhoehungsverlangen-nach-558-bgb-2699.html)

Klaus19 15.05.2014 22:21

Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB
 
Hallo,

ich habe eine Frage, da mein Vermieter (ein Wohnungsbauunternehmen) mir eine Mieterhöhung zugeschickt hat und verlangt jetzt eine schriftliche Zustimmung von mir und begründet das, mit dem § 558 BGB und das nach dem Mieterhöhungsverlangen und Vorschriften die Zustimmung des Mieters unbedingt erforderlich ist.

Ob das richtig ist, weiß ich nicht.

Drohen mit Klage, falls ich nicht unterschreibe und das dann als Ablehnung gilt genauso als wenn ich unter Vorbehalt antworten würde.

Ist das Vorgehen des Vermieters richtig ?

Was ist, wenn die Mieterhöhung überweist aber keine schriftliche Zustimmung gibt, ob das möglich ist oder ob es dabei rechtliche bedenken gibt ?

Vielen Dank im voraus.

Regenmacher 16.05.2014 09:14

AW: Mieterhöhungsverlangen nach § 558
 
Zitat:

Ob das richtig ist, weiß ich nicht.
Aber ich weiß, dass das richtig ist.

Zitat:

Ist das Vorgehen des Vermieters richtig ?
Ja, nachzulesen im § 558 BGB (hier: § 558 BGB)

Zitat:

Was ist, wenn die Mieterhöhung überweist
Dann hat man der Erhöhung durch Zahlung automatisch zugestimmt.

Aber was spricht denn dagegen, dieses Erhöhungsschreiben durch einen Anwalt für Mietrecht oder dem örtlichen Mieterverein prüfen zu lassen?


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:47 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1