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Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag |
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Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB
Hallo,
ich habe eine Frage, da mein Vermieter (ein Wohnungsbauunternehmen) mir eine Mieterhöhung zugeschickt hat und verlangt jetzt eine schriftliche Zustimmung von mir und begründet das, mit dem § 558 BGB und das nach dem Mieterhöhungsverlangen und Vorschriften die Zustimmung des Mieters unbedingt erforderlich ist. Ob das richtig ist, weiß ich nicht. Drohen mit Klage, falls ich nicht unterschreibe und das dann als Ablehnung gilt genauso als wenn ich unter Vorbehalt antworten würde. Ist das Vorgehen des Vermieters richtig ? Was ist, wenn die Mieterhöhung überweist aber keine schriftliche Zustimmung gibt, ob das möglich ist oder ob es dabei rechtliche bedenken gibt ? Vielen Dank im voraus. |
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#2
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AW: Mieterhöhungsverlangen nach § 558
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Aber was spricht denn dagegen, dieses Erhöhungsschreiben durch einen Anwalt für Mietrecht oder dem örtlichen Mieterverein prüfen zu lassen? |
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Stichworte |
mieterhöhung |
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