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Alt 16.05.2014, 09:14
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Mieterhöhungsverlangen nach § 558

Zitat:
Ob das richtig ist, weiß ich nicht.
Aber ich weiß, dass das richtig ist.

Zitat:
Ist das Vorgehen des Vermieters richtig ?
Ja, nachzulesen im § 558 BGB (hier: § 558 BGB)

Zitat:
Was ist, wenn die Mieterhöhung überweist
Dann hat man der Erhöhung durch Zahlung automatisch zugestimmt.

Aber was spricht denn dagegen, dieses Erhöhungsschreiben durch einen Anwalt für Mietrecht oder dem örtlichen Mieterverein prüfen zu lassen?
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