Untermiete
Hallo zusammen,
beruflich bedingt möchte ich mein 1 zimmer Appartment befristet untervermieten solange ich nicht an meinem aktuellen Wohnort untervermieten. Im Mietvertrag ist hierzu nicht gerregelt. Nach meinem Wissen snach, muss der Vermieter einer Untervermietung zustimmen . Ist dies korrekt oder gibt es hier Sonderformen bei denen dies nicht nötig ist ? Danke und beste Grüße |
AW: Untermiete
Der Vermieter muss nicht generell zustimmen, da hast du etwas falsch verstanden.
Die Situation, die du beschreibst, wäre eine Gebrauchsüberlassung nach §540 BGB, und hierbei ist der Vermieter gar nicht verpflichtet, dem zuzustimmen. |
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