Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber

Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber (https://www.forum-recht-einfach.de/)
-   Mietvertrag (https://www.forum-recht-einfach.de/mietvertrag/)
-   -   Umzug im Haus nach 12 Jahren (https://www.forum-recht-einfach.de/mietvertrag/umzug-im-haus-nach-12-jahren-554.html)

nut6 24.04.2010 19:40

Umzug im Haus nach 12 Jahren
 
Hallo,
wir haben einen neuen Hausbesitzer. Der rennoviert die leerstehenden Wohnung und möchte am liebsten dass wir alle übrigen Mieter in die neuen Wohnungen ziehen damit er die alten Wohnungen renovieren kann. Er hat daher ein gutes Angebot gemacht. Meine Frage: Es gibt einen neuen Mietvertrag der unbefristet ist. Kann ich möglicherweise einen Fehler machen da meine Wohnzeit dann praktisch bei Null beginnt? Jetzt 12 Jahre. Zum Beispiel wenn es mal hart auf hart kommt. Nach über zehn Jahren ist man angeblicher schwieriger rauszukriegen als nach einem Jahr. Könnte ich meine 12 Jahre in den neuen Mietvertrag einfliessen lassen? Irgendwie?

Vielen Dank
N.

Regenmacher 25.04.2010 09:42

AW: Umzug im Haus nach 12 Jahren
 
Sie müssen doch nicht zwangsläufig einen neuen Mietvertrag abschließen, wer sagt das denn? Lassen Sie den alten Vertrag mit einem Anhang, der die neuen Gegebenheiten beinhaltet (Lage der Wohnung, Größe etc.) weiter laufen.

Es würde sich nur die Kündigungsfrist von jetzt 9 auf demnächst 3 Monate verkürzen. Aber sonst hat/hätte die längere Mietzeit keinerlei Einfluss auf Ihr Mietverhältnis. Die Möglichkeiten des Vermieters, ein bestehendes Mietverhältnes, für das pünktlich die Miete bezahlt wird, sind eh begrenzt (rückständige Miete, Eigenbedarf, Verstoß gegen Hausordnung & Co.).

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le..._mehrfamhs.htm

nut6 25.04.2010 20:52

AW: Umzug im Haus nach 12 Jahren
 
Zitat:

Zitat von Regenmacher (Beitrag 1604)
Sie müssen doch nicht zwangsläufig einen neuen Mietvertrag abschließen, wer sagt das denn? Lassen Sie den alten Vertrag mit einem Anhang, der die neuen Gegebenheiten beinhaltet (Lage der Wohnung, Größe etc.) weiter laufen.

Es würde sich nur die Kündigungsfrist von jetzt 9 auf demnächst 3 Monate verkürzen. Aber sonst hat/hätte die längere Mietzeit keinerlei Einfluss auf Ihr Mietverhältnis. Die Möglichkeiten des Vermieters, ein bestehendes Mietverhältnes, für das pünktlich die Miete bezahlt wird, sind eh begrenzt (rückständige Miete, Eigenbedarf, Verstoß gegen Hausordnung & Co.).

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le..._mehrfamhs.htm

hallo regenmacher, das mit dem anhang macht sinn, der vermieter war es der sofort von einem neuen vertrag sprach. aber das mit den mietjahren verstehe ich nicht, sie meinen die vielen jahre haben keinen einfluss? ich habe eben doch mehrfach gehört dass bei leuten die z.b. 20 jahre in der wohnung sind es sehr schwer ist sie rauszubekommen. daher meine frage: macht die bewahrung meiner 12 jahre im anhang des vertages überhaupt sinn?

vielen dank
n.

Recht-Einfach 26.04.2010 08:45

AW: Umzug im Haus nach 12 Jahren
 
Hallo,

wie mein Vorredener bereits sagte: Der einzige Vorteil an der langen Mietzeit ist die Kündigungsfrist des Vermieters Ihnen gegenüber. Diese beträgt nach dieser langen Zeit den Höchstsatz von 9 Monaten.

Der Vermieter kann Ihnen also nur mit einer Frist von 9 Monaten kündigen. Sollten Sie jedoch Ihre vertraglichen Pflichten in dem Maße nicht erfüllen, dass es als Grund für eine fristlose Kündigung gereicht, kann diese natürlich auch vom Vermieter ausgesprochen werden.

Da sind die gesetzlichen Regelungen parallel anzuwenden, unabhängig von der bisherigen Mietdauer.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:47 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1