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Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag |
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Umzug im Haus nach 12 Jahren
Hallo,
wir haben einen neuen Hausbesitzer. Der rennoviert die leerstehenden Wohnung und möchte am liebsten dass wir alle übrigen Mieter in die neuen Wohnungen ziehen damit er die alten Wohnungen renovieren kann. Er hat daher ein gutes Angebot gemacht. Meine Frage: Es gibt einen neuen Mietvertrag der unbefristet ist. Kann ich möglicherweise einen Fehler machen da meine Wohnzeit dann praktisch bei Null beginnt? Jetzt 12 Jahre. Zum Beispiel wenn es mal hart auf hart kommt. Nach über zehn Jahren ist man angeblicher schwieriger rauszukriegen als nach einem Jahr. Könnte ich meine 12 Jahre in den neuen Mietvertrag einfliessen lassen? Irgendwie? Vielen Dank N. |
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#2
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AW: Umzug im Haus nach 12 Jahren
Sie müssen doch nicht zwangsläufig einen neuen Mietvertrag abschließen, wer sagt das denn? Lassen Sie den alten Vertrag mit einem Anhang, der die neuen Gegebenheiten beinhaltet (Lage der Wohnung, Größe etc.) weiter laufen.
Es würde sich nur die Kündigungsfrist von jetzt 9 auf demnächst 3 Monate verkürzen. Aber sonst hat/hätte die längere Mietzeit keinerlei Einfluss auf Ihr Mietverhältnis. Die Möglichkeiten des Vermieters, ein bestehendes Mietverhältnes, für das pünktlich die Miete bezahlt wird, sind eh begrenzt (rückständige Miete, Eigenbedarf, Verstoß gegen Hausordnung & Co.). http://www.mietrechtslexikon.de/a1le..._mehrfamhs.htm |
#3
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AW: Umzug im Haus nach 12 Jahren
Zitat:
vielen dank n. |
#4
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AW: Umzug im Haus nach 12 Jahren
Hallo,
wie mein Vorredener bereits sagte: Der einzige Vorteil an der langen Mietzeit ist die Kündigungsfrist des Vermieters Ihnen gegenüber. Diese beträgt nach dieser langen Zeit den Höchstsatz von 9 Monaten. Der Vermieter kann Ihnen also nur mit einer Frist von 9 Monaten kündigen. Sollten Sie jedoch Ihre vertraglichen Pflichten in dem Maße nicht erfüllen, dass es als Grund für eine fristlose Kündigung gereicht, kann diese natürlich auch vom Vermieter ausgesprochen werden. Da sind die gesetzlichen Regelungen parallel anzuwenden, unabhängig von der bisherigen Mietdauer. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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