AW: Umzug im Haus nach 12 Jahren
Hallo,
wie mein Vorredener bereits sagte: Der einzige Vorteil an der langen Mietzeit ist die Kündigungsfrist des Vermieters Ihnen gegenüber. Diese beträgt nach dieser langen Zeit den Höchstsatz von 9 Monaten.
Der Vermieter kann Ihnen also nur mit einer Frist von 9 Monaten kündigen. Sollten Sie jedoch Ihre vertraglichen Pflichten in dem Maße nicht erfüllen, dass es als Grund für eine fristlose Kündigung gereicht, kann diese natürlich auch vom Vermieter ausgesprochen werden.
Da sind die gesetzlichen Regelungen parallel anzuwenden, unabhängig von der bisherigen Mietdauer.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach
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