Sie müssen doch nicht zwangsläufig einen neuen Mietvertrag abschließen, wer sagt das denn? Lassen Sie den alten Vertrag mit einem Anhang, der die neuen Gegebenheiten beinhaltet (Lage der Wohnung, Größe etc.) weiter laufen.
Es würde sich nur die Kündigungsfrist von jetzt 9 auf demnächst 3 Monate verkürzen. Aber sonst hat/hätte die längere Mietzeit keinerlei Einfluss auf Ihr Mietverhältnis. Die Möglichkeiten des Vermieters, ein bestehendes Mietverhältnes, für das pünktlich die Miete bezahlt wird, sind eh begrenzt (rückständige Miete, Eigenbedarf, Verstoß gegen Hausordnung & Co.).
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le..._mehrfamhs.htm