Zitat:
Zitat von Regenmacher
Sie müssen doch nicht zwangsläufig einen neuen Mietvertrag abschließen, wer sagt das denn? Lassen Sie den alten Vertrag mit einem Anhang, der die neuen Gegebenheiten beinhaltet (Lage der Wohnung, Größe etc.) weiter laufen.
Es würde sich nur die Kündigungsfrist von jetzt 9 auf demnächst 3 Monate verkürzen. Aber sonst hat/hätte die längere Mietzeit keinerlei Einfluss auf Ihr Mietverhältnis. Die Möglichkeiten des Vermieters, ein bestehendes Mietverhältnes, für das pünktlich die Miete bezahlt wird, sind eh begrenzt (rückständige Miete, Eigenbedarf, Verstoß gegen Hausordnung & Co.).
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le..._mehrfamhs.htm
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hallo regenmacher, das mit dem anhang macht sinn, der vermieter war es der sofort von einem neuen vertrag sprach. aber das mit den mietjahren verstehe ich nicht, sie meinen die vielen jahre haben keinen einfluss? ich habe eben doch mehrfach gehört dass bei leuten die z.b. 20 jahre in der wohnung sind es sehr schwer ist sie rauszubekommen. daher meine frage: macht die bewahrung meiner 12 jahre im anhang des vertages überhaupt sinn?
vielen dank
n.