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Dörthe 01.07.2010 11:33

Vertrag über 3 Jahre wollen nach 6 Monaten raus
 
Hallo,
mein Freund und ich haben ein großes Problem.Wir sind am 1.2.2010 in eine Wohnung gezogen,haben 6 Monate vor Einzug den Mietvertrag unterschrieben,der frühestens zum 31.01.2013 gekündigt werden kann. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung befand sich das Haus im Renovierungszustand bzw.Sanierungzustand.Der Wohnungsverwalter sicherte uns zu, dass die Wohnung zum Einzugstermin fertig ist. Bis einen Tag vor unserem Einzug wurde noch fleißig gearbeitet. Unsere Wohnung weist bis heute noch Mängel auf,die wir am 22.02.2010 dem Verwalter angezeigt haben und ihm eine 8 Wochen Frist gesetzt um die Mängel zu beheben. Wir haben bis heut keine Terrasse,kein Keller und keinen Fahrradkeller und es ist auch nicht abzusehen dies in kürze zu bekommen.Durch den fehlenden Keller,können wir unser zweites Zimmer nicht nutzen, da wir ja die Sache,die in Keller sollen irgendwo einlagern müssen.
Unser Wohnungflur wies erheblich Mängel auf,diese würden teilweise behoben,aber erst vor einer Woche.Wir haben eine Luftfeuchtigkeit zwischen 70 und 85%,haben den Verwalter darauf hingewiesen,streitet er ab,er meinte dann würde man schon Schimmelflecken sehen.Wie kommen wir aus dem Vertrag???
Außerdem hat uns der Verwalter schon mehrmals versprochen bzw. Zeiträume genannt,in den die Mängel erledigt sein sollen,aber nix passiert.Bauarbeiter sieht man selten.Bauherr und Verwalter gehen uns aus dem Weg.Ignorieten mich als ich fragen wollte,wann unser Flur fertig gemalert wird und so weiter.Im Mietvertrag sind keine Gründe angegeben,warum der Vertrag frühestens zum 31.01.2010 gekündigt werden darf.
Vielleicht habt ihr einen Rat.

Danke !!!

Regenmacher 01.07.2010 14:04

AW: Vertrag über 3 Jahre wollen nach 6 Monaten raus
 
1. Mietverträge können formularmäßig bis zu 4 Jahren mit gegenseitigem Kündigungsausschluss abgeschlossen werden. Näheres erfahren Sie hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...ietvertrag.htm
Diese Befristung gilt dann aber auch für beide Seiten.

2. Aber auch ein Mietvertrag mit Kündigungsausschluss kann aus wichtigem Grund vorzeitig gekündigt werden. Je nach Schwere der von Ihnen genannten Mängel wäre sogar eine fristlose (nach Rücksprache mit einem Anwalt für Mietrecht) möglich.

3. Setzen Sie Vermieter/Hausverwaltung noch einmal beweisbar (Einschreiben) unter Verzug (bisherige mündliche Beschwerden lassen sich nicht beweisen)
Geben Sie eine Frist von höchstens 14 Tagen (die hatten ja zuvor Zeit genug), um die Mängel zu beheben. Tut sich nichts kündigen Sie mit der Frist von 3 Monaten.

4. Wichtig ist, dass Sie ab sofort nur noch schriftlich mit der Verwaltung/Eigentümer verkehren, Telefonate, Mails oder Faxe sind nicht zu beweisen, darum ungeeignet.

Recht-Einfach 01.07.2010 16:53

AW: Vertrag über 3 Jahre wollen nach 6 Monaten raus
 
Ich würde Ihnen im Anschluss an meinen Vorredner auch empfehlen, den bisherigen Ablauf in das Einschreiben mit aufzunehmen, damit es auch schriftlich fixiert ist, welche Mängel Sie vorab gemeldet haben und was davon nicht beseitigt wurde unter der von Ihnen auferlegten Frist!


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach

Dörthe 02.07.2010 10:03

AW: Vertrag über 3 Jahre wollen nach 6 Monaten raus
 
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Wir haben Montag einen Termin beim Mieterschutzbund und die werden uns sicher auch noch helfen können.

schönes Wochenende und tausend Dank


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