2 Mietverträge für eine Wohnung + Geruchsbelästigung
Hallo:
Hoffentlich ist der Beitrag hier richtig. Ich bin Neu hier und habe eine Frage, die einigermaßen verständlich formuliert ist. Ich habe mich bei einer der großen Wohnungsgesellschaften (das kann man sich denken, welche das ist) auf eine Anzeige einer Mietwohnung gemeldet und habe mit der Vermieterin (eine Mitarbeiterin zuständig für Vermietung) zu einem Besichtigungstermin verabredet. Bisher ja alles normal, wie man liest. Ich war an dem Tag des Termins hier und die Frau sagte, dass die zu beziehende Wohnung nicht besichtigt werden kann, weil in der Wohnung Reparaturarbeiten sind, sie wolle mir deswegen eine andere Wohnung zeigen, die ganz der zu beziehenden Wohnung ähnlich ist. Ich habe dann diese Wohnung an dem Tag besichtigt. Ich habe dann mit der Frau Termin zu Mitvertragsunterzeichnung vereinbart. Der Mietvertrag begann am 15. 08. 2008. Ich habe mein Appartement, in dem ich wohnte, zu diesem Tag gekündigt und bin am 15. 08. 2008 hier in Gebäudekomplex erschienen. Der Hausmeister sagte mir, dass ich die Wohnung nicht einziehen könne, weil dort Möbel der Hausverwaltung seien (Zur Erinnerung: das ist die nicht besichtigte Wohnung, die ich beziehen soll, auch an diesem Tag habe ich weder die Wohnung noch ihre Lage(Stockwerk, Vorderseite oder Rückseite) gesehen) Da in der Wohnung die Möbel der Hausverwaltung waren, wurde mir gesagt, dass die Wohnung am 21. 08. 2008 frei sein und bis dahin die Möbel weg gebracht und ich einziehen kann. Ich bin wieder zu meinem alten Vermieter gegangen und habe ihn bitten müssen, mich bis 21. 08. bei sich unterzubringen. Am 21. 08. erschien ich mit meinen Sachen und habe die zu beziehende Wohnung zum ersten Mal gesehen, ich könnte die Wohnung nicht ablehnen, sonst wäre ich obdachlos. Für den Einzug am 21. 08.musste einen neuen Mietvertrag gemacht werden, der ab diesen Tag gültig ist. SOMIT HABE ICH ZWEI MIETVERTRÄGE. Die Verwaltung bot mir eine andere Wohnung am anderen Ende der Stadt, als ich den Sachverhalt schilderte. Was soll ich tun? Seitdem habe ich den Vermieter mehrfach um eine neue Wohnung in der gleichen Strasse gebeten, das hat er abgelehnt. In der Wohnung herrscht auch Geruchsbelästigung vom Küchenschacht. Die Geruchsbelästigungen habe ich permanent per E-Mail und Telefon gemeldet, ohne Frist zu setzen. Seit Oktober 2008 melde ich die Geruchsbelsätigungen. Kann ein Anwalt Etwas tun? Ich muss auch Etwas falsch gemacht haben, was könnte es sein? Bei Fragen bitte fragen. Danke im Voraus. Rafael |
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Und die Geruchsbelästigung werden Sie duch Telefonate und eMails nicht beenden können. So etwas macht man per Einschreiben und Fristsetzung und wenn das nicht fruchtet ist Mietminderung angesagt. |
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Zitat:
Ich habe seit 2 Jahren "Krieg" mit Vermieter. Ich wollte mich zum 1. Mal hier informieren, mehr nicht. Ich kann hier diese Strasse und Postleitzahl nicht verlassen, das hat andere Gründe. Kann man die geruchsbelästigung rückwirkend geltend machen? Danke für antwort. Gruss Rafael. |
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Zitat:
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Zitat:
Ich könnte die unbesichtigte Wohnung nicht ablehnen, weil ich sonst auf der Strasse stünde. Ich war doch durch die Verschiebung des Umzugs einmal fast obdachlos. Danke für Antwort. Gruss |
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Zitat:
Und bei der Adresse und Postleitzahl habe ich einen Fehler geschrieben. Tatsächlich muss es heißen: Das ist allein Ihr Problem und nicht das des Vermieters. Wenn Sie z.B. Briefpapier mit dieser Adresse hätten, muss Ihnen Ihr Vermieter keine Wohnung in der selben Straße vermieten. |
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Zitat:
Danke für Antwort. Richtig, die Tage bis zum Einzug war ich in der alten Wohnung, aber zum Tag des Einzugs war die Kündigung eingereicht. Hier gibt es tatsächlich mehrere Gebäude mit gleichen Appartments, sie unterscheiden sich durch ihre Lage und Etage(das ist auch der Unterschied des Preises). Es kann nicht sein, dass der Vermieter Mieter beim Einzug belügt und sie dann "irgendwo" in der Stadt unterbringen versucht. Hier bin ich andere Meinung wie sie. Aber vielleicht haben sie Recht. So gesehen, habe ich keine Möglichkeit Etwas zu erreichen. Gruss Rafael |
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der vermieter ist verpflichtet, die gemietete wohnung ab dem tag des mietbeginnes zur verfügung zu stellen. lässt sich diese nicht nutzen, so können sie schadensersatzansprüche geltend machen, wenn sie in der zeit in ein hotzel ziehen müssen (achtung, da gibt es obergrenzen. also nicht einfach ins Hilton ziehen.)
daher steht man also nicht auf der straße. vertragswidrige mängel der wohnung müssen mit frist angemahnt werden (üblich sind 2 wochen, evtl. auch länger, je nach schaden), der zugang des schreibens muss beweisbar sein (einschreiben+rückschein, zeuge, o.ä.), wenn man sich ärger sparen will. nach fristablauf kann man die miete mindern (nie ohne rechtsanwalt!). oder ankündigen, nach fristablauf den schaden durch eine fachfirma reparieren zu lassen und dem vermieter die kosten in rechnung zu stellen. hier muss man sich aber sicher sein, dass der schaden tatsächlich in die pflicht des vermieters fällt, sonst bleibt man leicht auf seinen auslagen sitzen (stichwort kleinreparaturklausel, usw.). unbedingt alles korrekt mit rechnung machen. keine schwarzarbeit oder selber fummeln. das geht immer nach hinten los. |
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Zitat:
Danke für Antwort ! Ich habe alles verstanden. Kann ich den Vermieter um eine neue Wohnung in dieser Anlage bitten, weil mir am Anfang die Besichtigung verwehrt blieb. Wahrscheinlich habe ich keinen Anspruch auf eine neue Wohnung in der Anlage. Danke. Gruss Rafael |
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ein durchsetzbarer rechtsanspruch auf eine wohnung in der selben wohnanlage besteht leider nicht.
einen "moralischen anspruch" kann man dem vermieter gegenüber aber sicherlich geltend machen. man kann den vermieter ermuntern, im sinne einer kulanz/"wiedergutmachung" für den ärger einem hier jetzt keine weiteren steine in den weg zu legen. wenn dort nun aber gerade keine passende wohnung frei ist, kann der vermieter da auch keine herzaubern. |
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