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Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag |
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Vorübergehender Gebrauch
Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema "vorübergehender Gebrauch". In meinem Mietvertrag steht "Das Zimmer wird zum vorübergehenden Gebrauch bis zum 30.11.2011 überlassen". Es handelt sich hierbei um ein WG Zimmer für einen Studenten, der dort auch seinen Lebensmittelpunkt hat. Ist es möglich aus diesem Vertrag vor dem 30.11.2011 rauszukommen? Vielen Dank für alle Antworten! Gruß Hatschus |
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#2
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AW: Vorübergehender Gebrauch
Da dies kein Zeitmietvertrag und auch kein Vertrag mit Kündigungsausschluss ist, dürfte es ein ganz normaler unbefristeter Mietvertrag sein, mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...1/verzicht.htm http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...ietvertrag.htm http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...meinschaft.htm |
#3
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AW: Vorübergehender Gebrauch
Vielen Dank für die Antwort.
Mein Vermieter ist jedoch felsenfest davon überzeugt einen Zeitmietvertrag mit uns geschlossen zu haben (es steht jedoch auch keine Begründung im Vertrag) und erkennt unsere fristgerecht Kündigung (3 Monate) nicht an. Wie ist hierbei die übliche Verfahrensweise? |
#4
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AW: Vorübergehender Gebrauch
Der Gang zu einem Anwalt für Mietrecht, denn wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihrem Vermieter die Gesetzestexte zum Zeitmietvertrag zu vermitteln, dann kann das nur ein Anwalt.
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#5
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AW: Vorübergehender Gebrauch
Ok. Also ist es richtig, dass der vorübergehende Gebrauch keine Form des Zeitmietvertrages ist und somit die gesetzliche dreimonatige Kündigungsfrist gilt oder?
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