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Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag |
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#1
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Frage zu meinem Mietvertrag :
In unserem Mietvertrag von 2002 steht : Kleinreparaturen bis 77,00 EUR zzgl. MWST im Einzelfall max. 231,- EUR zzgl. MWST im Jahr hat der Mieter zu tragen ! Wartung der Heizungsanlage 154,-EUR zzgl MWST ! einmal im Jahr ! In wie weit sind solle Angaben rechtens ? Mfg Frank |
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#2
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Hallo,
also bei Kleinreparaturen ist mir die Höchstgrenze von 75 Euro bekannt. Alles was darüberhinaus geht ist keine Kleinreparatur mehr und vom Vermieter zu übernehmen. Eine weitere Regelung ist ein Maximalbetrag für Kleinreparaturen pro Jahr. Dieser darf jedoch 8% der Jahresmiete nicht übersteigen. Die Wartung der Heizung ist auch rechtens. Denn die Wartung kann generell über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden. So ist es also egal, ob Sie direkt bezahlt wird oder innerhalb der Nebenkostenabrechnung. Ich hoffe ich konnte helfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen, Mietrecht-Einfach
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