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Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag |
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#1
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Nutzenwechsel was ist das?
Hallo Experten,
ich habe grade meinen neuen Mietvertrag zugeschickt bekommen. Bevor ich den Unterschreibe habe ich allerdings eine Frage. Als Zusatzvereinbarung steht eine Klausel darin (Handschriftlich eingetragen) "Die anfallenden Kosten für Nutzenwechsel zahlt der Mieter" was bedeutet das? Ist der Nutzenwechsel nicht der Wechsel der VERmieters? Was soll ich da für Kosten übernehmen?? Danke für eure Hilfe Gruß Tinchen |
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#2
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AW: Nutzenwechsel was ist das?
Hallo,
Ich kenne diese Formulierungen eigentlich auch nur im Zusammenhang mit einem Vermieterwechsel und konnte auf die Schnelle auch nichts weiterführendes finden. Am besten einfach mal beim Vermieter nachfragen, was diese Klausel für Sie schlussendlich zu bedeuten hat. Mietrecht Einfach
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#3
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AW: Nutzenwechsel was ist das?
Laut Urteil des BGH vom 14.11.2007 gehen die Kosten der Zwischenablesung zulasten des Vermieters, wenn mietvertraglich nichts anderes Vereinbart ist:
Entscheidung: In seinem Urteil vom 14.11.2007 entscheidet der BGH dieses lange Zeit umstrittene Problem zu Lasten des Vermieters: Kosten der Verbrauchserfassung und der Abrechnung von Betriebskosten, die wegen des Auszugs eines Mieters vor Ablauf der Abrechnungsperiode entstehen, sind in Ermangelung anderweitiger vertraglicher Regelungen vom Vermieter zu tragen. Quelle: http://www.hb-rechtsanwalt.de/aktuel...-auszieht.html Da in diesem Fall aber eine Regelung vorgesehen ist, müssen Sie im Falle eines Falles diesen Betrag übernehmen. |
#4
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AW: Nutzenwechsel was ist das?
hallo,
so einen mietvertrag würde ich nicht unterschreiben!!! andere wohnung suchen.... |
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