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Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw. |
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#1
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Eingangstür bleibt offen!
Moin,
seit Monaten habe ich Ärger mit meinem Vermieter und es geht um folgendes: am Erdgeschoss meines Hauses wurde ein Nagelstudio eingezogen. Seitdem bleibt die Eingangstür am Treppenhaus immer offen. Weder Besitzer vom Studio noch Vermieter zeigen ganz wenig Reaktion auf meine Bitten die Tür zu zuhalten. Es kann praktisch jeder ganz frei zu mir in den Keller oder zur Wohnungstür gehen. Habe ich recht, dass die Eingansgtür immer zu bleiben muss? Wer trägt die Verantwortung wenn es bei mir eingebrochen wird ? Grüss, Slavo |
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#2
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AW: Eingangstür bleibt offen!
Hallo ponder,
bitte prüfe doch einmal die Hausordnung. Hier sollte eigentlich geregelt sein, dass die Eingangstür geschlossen zu halten ist. Wenn das der Fall ist, dann stellt die stets offene Haustür einen Mangel da, der dem Vermieter schriftlich mitzuteilen ist. Dieser ist dann gezwungen etwas zu unternehmen und Abhilfe zu schaffen. Eine wichtige weitere Frage ist: Ist das Nagelstudio denn nur über die Haustür zu betreten oder gibt es ggf. einen eigenen Eingang? Gerade wenn ein eigener Eingang für den Gewerbebetrieb existiert sollte deiner Bitte nachgekommen werden. Ist das Nagelstudio nur über die gemeinschaftliche Eingangstür erreichbar, so darf diese meiner Meinung nach auch während der Geschäftszeiten offenstehen. Außerhalb der Geschäftszeiten solltest notfalls du dafür sorgetragen, dass die Tür ordnungsgemäß verschlossen ist, wenn niemand anderes auf dein Schreiben reagiert, in welchem du auch die Haftung bei einem möglichen Einbruch auf den Vermieter abwälzen solltest. Freundliche Grüße und viel Erfolg, Mietrecht Einfach
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