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Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw. |
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Einbruch - Wer zahlt den Schaden?
Hallo an alle,
vor 1 Woche wurde bei mir in meiner Mietswohung eingebrochen. Abends um acht, die Einbrecher kamen durch die Terrassentür, diese ist null gegen Einbruch gesichert. Éine einfache Kunststoffterrassentür, die die Einbrecher mit dem Brecheisen aufgemacht haben. Die Täter sind weg, von denen fehlt jede Spur. Die Bearbeitung dauert laut Polizei 5-6 Monate!! Nun schließt die Terrassentür nimmer richtig, jeder kann sogesehen hereinkommen. Die Vermieterin weigert sich, die Reparatur der Terrassentüre zu zahlen. Sie sagt, ich solle es über meine Hausrat melden! Ich habe aber erstens keine Hausratversicherung, und zweitens bin ich der Meinung, die bezahlt dann MEINEN "HAUSRAT", und nicht den Schaden, der an ihrem Eigentum, ihrem Gebäude entstand. Sie behauptet, ihre Gebäudeversicherung bezahlt das nicht, das wäre nicht ihre Schuld, ich solle das bezahlen. Ich habe im Net einige Urteile gelesen, die sagen dass der Vermieter das "in der Regel" zahlen muss! Kann mir jemand hier einen Hinweis geben, auf was ich sie rechtlich hinweisen kann, dass sie die Türe bezahlen muss? Vielen lieben Dank an alle die mir helfen! |
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#2
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AW: Einbruch - Wer zahlt den Schaden?
Hallo Sayla,
meines Wissens nach ist für solche Schäden generell der Vermieter verantwortlich. Zum einen wird ein solcher Schaden nach meiner Kenntnis durch die Wohngebäude-Haftpflicht abgesichert, zum anderen ist es auch nicht die Schuld des Mieters! Somit sollte sich der Vermieter schnellstmöglich bemühen den Mangel zu beseitigen! Am besten schriftlich nochmal darauf hinweisen. Ggf. auch mit einer Kündigung drohen, wenn der Schaden nicht beseitigt wird und wie ich gelesen habe, scheint eine Kündigung durch Ihre Seite ggf. sowieso auszustehen ... Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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