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-   -   AW: Wohnungsbesichtigung durch Nachmieter - Wohnung verlassen? (https://www.forum-recht-einfach.de/rechte-und-pflichten/aw-wohnungsbesichtigung-durch-nachmieter-wohnung-verlassen-1582.html)

Himmelsrecht 17.05.2012 23:21

AW: Wohnungsbesichtigung durch Nachmieter - Wohnung verlassen?
 
Hallo, die Vermieterin möchte mit einem neuen möglichen Mieter meine
Wohnung noch einmal besichtigen - zum Ausmessen und ich soll meine
Wohnung verlassen, weil sich die neue Mieterin durch meine Anwesenheit
gestört fühlt.
Ich habe mitgeteilt, dass ich mich n i c h t gestört fühle und gern ausgemessen werden kann, was ja wohl in ca. 15-20 Minuten (45qm)
erledigt sein sollte und finde das Ansinnen höchst merkwürdig und bin auch nicht bereit dazu oder sehe ich das falsch? Auszug von
mir ist in 6 Wochen.
Danke herzlich im Voraus! Christine H.

Regenmacher 18.05.2012 07:54

AW: AW: Wohnungsbesichtigung durch Nachmieter - Wohnung verlassen?
 
In Ihrer gemieteten Wohnung haben noch immer Sie das Hausrecht und können bestimmen, wen Sie herein lassen und wen nicht. Dieses Recht müssen Sie keinesfalls gegenüber der Nachmieterin aufgeben.

Aus Mietrechtslexikon:

In seiner gemieteten Wohnung hat der Mieter das "Hausrecht", und zwar auch gegenüber dem Vermieter/Eigentümer. Der Vermieter darf die Wohnung nicht ohne Wissen und Einwilligung (Zustimmung) des Mieters betreten. Auch der Vermieter macht sich bei Zuwiderhandlungen gem. § 123 StGB wegen Hausfriedensbruch strafbar. Ferner kann ein Verstoß des Vermieters die fristlose Kündigung des Mieters rechtfertigen.
Zu beachten: Das gilt auch dann, wenn der Vermieter bereits ein rechtskräftiges Räumungsurteil erwirkt hat, und die Wohnung gegen den Willen oder ohne Kenntnis des Mieter betritt z.B. um dort die Möbel auszuräumen. Eine Zwangsräumung gegen den Willen des Mieters darf ausschließlich vom Gerichtsvollzieher vorgenommen werden (LG Düsseldorf BB 91, 721).

anitari 18.05.2012 13:18

AW: Wohnungsbesichtigung durch Nachmieter - Wohnung verlassen?
 
Zitat:

und finde das Ansinnen höchst merkwürdig und bin auch nicht bereit dazu oder sehe ich das falsch?
Das sehen Sie nicht falsch. Noch haben Sie das Hausrecht und können bestimmen wer, wann und wie oft die Wohnung betritt - oder nicht. Ihrer Pflicht die Wohnung durch Mietinteressenten besichtigen zu lassen sind Sie nach gekommen. Zu mehr sind Sie nicht verpflichtet. Das sollten Sie Vermieter und Nachmieter deutlich machen.

Recht-Einfach 20.05.2012 22:22

AW: Wohnungsbesichtigung durch Nachmieter - Wohnung verlassen?
 
Lesen Sie auch hier zum Thema Hausrecht:
Hausrecht im Mietrecht

Ihr Vermieter steht mit seinen Forderungen also auf verlorenem Posten!


Mietrecht Einfach


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