|
Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw. |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
AW: Wohnungsbesichtigung durch Nachmieter - Wohnung verlassen?
Hallo, die Vermieterin möchte mit einem neuen möglichen Mieter meine
Wohnung noch einmal besichtigen - zum Ausmessen und ich soll meine Wohnung verlassen, weil sich die neue Mieterin durch meine Anwesenheit gestört fühlt. Ich habe mitgeteilt, dass ich mich n i c h t gestört fühle und gern ausgemessen werden kann, was ja wohl in ca. 15-20 Minuten (45qm) erledigt sein sollte und finde das Ansinnen höchst merkwürdig und bin auch nicht bereit dazu oder sehe ich das falsch? Auszug von mir ist in 6 Wochen. Danke herzlich im Voraus! Christine H. |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
|||
|
|||
AW: AW: Wohnungsbesichtigung durch Nachmieter - Wohnung verlassen?
In Ihrer gemieteten Wohnung haben noch immer Sie das Hausrecht und können bestimmen, wen Sie herein lassen und wen nicht. Dieses Recht müssen Sie keinesfalls gegenüber der Nachmieterin aufgeben.
Aus Mietrechtslexikon: In seiner gemieteten Wohnung hat der Mieter das "Hausrecht", und zwar auch gegenüber dem Vermieter/Eigentümer. Der Vermieter darf die Wohnung nicht ohne Wissen und Einwilligung (Zustimmung) des Mieters betreten. Auch der Vermieter macht sich bei Zuwiderhandlungen gem. § 123 StGB wegen Hausfriedensbruch strafbar. Ferner kann ein Verstoß des Vermieters die fristlose Kündigung des Mieters rechtfertigen. Zu beachten: Das gilt auch dann, wenn der Vermieter bereits ein rechtskräftiges Räumungsurteil erwirkt hat, und die Wohnung gegen den Willen oder ohne Kenntnis des Mieter betritt z.B. um dort die Möbel auszuräumen. Eine Zwangsräumung gegen den Willen des Mieters darf ausschließlich vom Gerichtsvollzieher vorgenommen werden (LG Düsseldorf BB 91, 721). |
#3
|
|||
|
|||
AW: Wohnungsbesichtigung durch Nachmieter - Wohnung verlassen?
Zitat:
|
#4
|
||||
|
||||
AW: Wohnungsbesichtigung durch Nachmieter - Wohnung verlassen?
Lesen Sie auch hier zum Thema Hausrecht:
Hausrecht im Mietrecht Ihr Vermieter steht mit seinen Forderungen also auf verlorenem Posten! Mietrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! |
|
Stichworte |
besichtigung, hausrecht |
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Besichtigung durch Nachmieter ohne Vermieter | Hellbastard | Rechte und Pflichten | 2 | 21.12.2011 20:09 |
Wohnungsbesichtigung - Muss ich Nachmieter reinlassen? | Hansi54 | Rechte und Pflichten | 1 | 12.10.2011 08:15 |
Verlassen der Wohnung nach Kündigung | Lea44 | Rechte und Pflichten | 1 | 05.06.2011 04:11 |
Gekündigte Wohnung vor Fristende verlassen | anko | Kündigung | 1 | 17.05.2011 18:20 |
Gekippte Fenster beim Verlassen der Wohnung erlaubt? | Recht-Einfach | Rechte und Pflichten | 3 | 10.04.2008 20:12 |