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Alt 18.05.2012, 07:54
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: AW: Wohnungsbesichtigung durch Nachmieter - Wohnung verlassen?

In Ihrer gemieteten Wohnung haben noch immer Sie das Hausrecht und können bestimmen, wen Sie herein lassen und wen nicht. Dieses Recht müssen Sie keinesfalls gegenüber der Nachmieterin aufgeben.

Aus Mietrechtslexikon:

In seiner gemieteten Wohnung hat der Mieter das "Hausrecht", und zwar auch gegenüber dem Vermieter/Eigentümer. Der Vermieter darf die Wohnung nicht ohne Wissen und Einwilligung (Zustimmung) des Mieters betreten. Auch der Vermieter macht sich bei Zuwiderhandlungen gem. § 123 StGB wegen Hausfriedensbruch strafbar. Ferner kann ein Verstoß des Vermieters die fristlose Kündigung des Mieters rechtfertigen.
Zu beachten: Das gilt auch dann, wenn der Vermieter bereits ein rechtskräftiges Räumungsurteil erwirkt hat, und die Wohnung gegen den Willen oder ohne Kenntnis des Mieter betritt z.B. um dort die Möbel auszuräumen. Eine Zwangsräumung gegen den Willen des Mieters darf ausschließlich vom Gerichtsvollzieher vorgenommen werden (LG Düsseldorf BB 91, 721).
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