Zitat:
und finde das Ansinnen höchst merkwürdig und bin auch nicht bereit dazu oder sehe ich das falsch?
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Das sehen Sie nicht falsch. Noch haben Sie das Hausrecht und können bestimmen wer, wann und wie oft die Wohnung betritt - oder nicht. Ihrer Pflicht die Wohnung durch Mietinteressenten besichtigen zu lassen sind Sie nach gekommen. Zu mehr sind Sie nicht verpflichtet. Das sollten Sie Vermieter und Nachmieter deutlich machen.