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Alt 18.05.2012, 13:18
anitari anitari ist offline
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Standard AW: Wohnungsbesichtigung durch Nachmieter - Wohnung verlassen?

Zitat:
und finde das Ansinnen höchst merkwürdig und bin auch nicht bereit dazu oder sehe ich das falsch?
Das sehen Sie nicht falsch. Noch haben Sie das Hausrecht und können bestimmen wer, wann und wie oft die Wohnung betritt - oder nicht. Ihrer Pflicht die Wohnung durch Mietinteressenten besichtigen zu lassen sind Sie nach gekommen. Zu mehr sind Sie nicht verpflichtet. Das sollten Sie Vermieter und Nachmieter deutlich machen.
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