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Besichtigung durch Nachmieter ohne Vermieter
Hallo Zusammen,
folgende Situation. Wir haben zu 31.3.2012 unter Eihaltung aller Fristen unsere Wohnung gekündigt. Nun hat der Vermieter ein berechtigtes Interesse die Wohnung möglichst zeitnah neu zu vermieten. Wir wissen, dass wir dem Vermieter nach vorheriger Terminabsprache ( 24 Std./ bei Beruftätigen 2-4 Tage in den normalen Tageszeiten) Zutritt zur Wohnung gewähren müssen, damit dieser den Nachmietern die Wohnung zeigen kann. So weit, so gut Das Mietrechtlexikon sagt nun, dass auch "dritte Personen" nach Vorlage einer schriftlichen Vollmacht durch den Vermieter, wie auch durch persönliche Ankündigung durch den Vermieter nach Vorlage des Personalausweises die Wohnung besichtigen dürfen. Wir hatten sogar mal einen deratigen Fall das der vom Vermieter beauftragte Architekt vor einer Baumaßnahme unsere Wohnung in meinem Beisein besichtigt hat. Alle Beispiele die ich im Netz gefunden habe beziehen nennen Kaufinteressent, Handwerker und Gutachter als "dritte Personen". NACHMIETER werden hier nicht genannt. Nun meine Frage: Da die Weitervermietung eigentlich Sache des Vermieters ist, bin ich verpfichtet potenzielle NACHMIETER ohne Beisein des Vermieters in meine Wohnung zu lassen und diesen alle Räume zu zeigen? Nachmieter oder Mietinteressent wurden bisher nirgendwo erwähnt und ein Nachmieter kann nach meiner Ansicht auch nicht als ein "vom Vermieter beauftragter Dritter" (wie Zb Architekt oder Handwerker) sein. |
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#2
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AW: Besichtigung durch Nachmieter ohne Vermieter
Sie haben sich ja im Internet, speziell im Mietrechtslexikon, sehr gut informiert. Da hier aber Laien antworten, dürfen Sie in diesem Forum keine weiteren, neuen Erkenntnisse erwarten.
Hier wäre ein Anwalt die einzig richtige Anlaufstelle. Das funktioniert auch online. Z.B. hier: Mietrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Mietrecht Anwalt |
#3
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AW: Besichtigung durch Nachmieter ohne Vermieter
Na ja, vielleicht hatt ja schonma jemand einen ähnlichen Fall!
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Stichworte |
besichtigung, nachmieter |
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