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Berti 09.08.2012 15:50

Rückzahlung Mietkaution
 
Mein Ex-Vermieter hat nach Ablauf einer Frist von 6 Monaten nach Auszug jetzt Forderungen geltend gemacht und verweigert die Rückzahlung der Kaution. Ist das berechtigt? Bei der Wohungsübergabe wurde kein Übergabeprotokoll erstellt! Wer weiß eine Antwort?

Regenmacher 09.08.2012 15:55

AW: Rückzahlung Mietkaution
 
Welcher Art sind die Forderungen?

Berti 09.08.2012 15:58

AW: Rückzahlung Mietkaution
 
Zitat:

Zitat von Regenmacher (Beitrag 5628)
Welcher Art sind die Forderungen?

Forderungen aus Reinigung! Fensterwurden durch eine Firma geputzt, Boden poliert, Putzfrau wurde nochmal beauftragt, Duschkabine mußte ausgewechselt werden etc. Bei der Übergabe hat er sich nicht geäußert über irgendwelche Mängel. Die Rechnung der neue Duschkabeine ist 4 Monate vor meinem Auszug datiert..!!!

peryair 09.08.2012 20:15

AW: Rückzahlung Mietkaution
 
Zitat:

Zitat von Berti (Beitrag 5630)
........ Die Rechnung der neue Duschkabeine ist 4 Monate vor meinem Auszug datiert..!!!

da würde ich mal den vermieter fragen ob er bock hat auf eine anzeige wegen betrug..... :cool:

Recht-Einfach 13.08.2012 14:14

AW: Rückzahlung Mietkaution
 
Hier können Sie auch noch einmal nachlesen, welche Gegenforderungen der Vermieter mit der Mietkaution verrechnen darf: Mietkaution Rückzahlung - Gegenforderungen des Vermieters


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