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claudiandy 29.09.2012 21:59

Rückzahlung Kaution, nachdem Partner ausgezogen ist
 
Hallo,

mein Partner und ich haben uns getrennt und er ist ausgezogen. Wir haben den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben, den er jetzt beim Vermieter gekündigt hat.
Nun will er die Hälfte der hinterlegten Kaution zurück. Wer hat nun die Zahlung zu leisten - der Vermieter oder ich?

Für eine schnelle Rückmeldung oder Tipps wäre ich super dankbar!

Regenmacher 30.09.2012 09:07

AW: Rückzahlung Kaution, nachdem Partner ausgezogen ist
 
Ihr Partner konnte zwar ausziehen, aber er konnte den Mietvertrag nicht alleine kündigen. Machen Sie dem Vermieter klar, dass er einen großen Fehler gemacht hat, in dem er der Kündigung zugestimmt hat.

Oder waren Sie damit einverstanden? Dann sieht die Sache natürlich ganz anders aus. Aber von welcher Rückzahlung der Kaution reden Sie? Die Kaution ist in erster Linie eine Mietsicherheit für den Vermieter und wurde für die Wohnung und nicht für die darin wohnenden Mieter hinterlegt.

Und wenn Sie die Angelegenheit von dieser Seite betrachten, müssten Sie erkennen, dass das kein mietrechtliches, sondern ein zivilrechtliches Problem ist.

claudiandy 30.09.2012 10:02

AW: Rückzahlung Kaution, nachdem Partner ausgezogen ist
 
Zitat:

Zitat von Regenmacher (Beitrag 5868)
Ihr Partner konnte zwar ausziehen, aber er konnte den Mietvertrag nicht alleine kündigen. Machen Sie dem Vermieter klar, dass er einen großen Fehler gemacht hat, in dem er der Kündigung zugestimmt hat.

Oder waren Sie damit einverstanden? Dann sieht die Sache natürlich ganz anders aus. Aber von welcher Rückzahlung der Kaution reden Sie? Die Kaution ist in erster Linie eine Mietsicherheit für den Vermieter und wurde für die Wohnung und nicht für die darin wohnenden Mieter hinterlegt.

Und wenn Sie die Angelegenheit von dieser Seite betrachten, müssten Sie erkennen, dass das kein mietrechtliches, sondern ein zivilrechtliches Problem ist.

Danke, Regenmacher.

So ähnlich habe ich mir das schon gedacht, aber Ihre Antwort bestärkt mich darin nochmal!

anitari 01.10.2012 11:04

AW: Rückzahlung Kaution, nachdem Partner ausgezogen ist
 
Zitat:

Wir haben den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben, den er jetzt beim Vermieter gekündigt hat.
Die Kündigung ist schlicht und ergreifend unwirksam. Folglich gibt es auch keinen Anspruch auf Auszahlung der Kaution.


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