Was darf der Vermieter?
Wir geraten seit einem Streit immer wieder mit unserem Vermieter in die Haare.
Ständig hat er etwas zu meckern. Er war wohl ohne Ankündigung mit einer Leiter bei uns auf dem Balkon, angeblich um Schönheitsreparaturen auszuführen. Das war vor ca. einem halben Jahr. Seit dieser Zeit steht diese Leiter am Balkon. Wunderbar für ungebetene Gäste. Unserer mdl. Aufforderung die Leiter zu entfernen, kommt er nicht nach. Frage: Darf er das? Gehört ein Balkon nicht zu einer gemieteten Wohnung? |
AW: Was darf der Vermieter?
Man könnte dem Vermieter mitteilen, dass man die "Leiter am Balkon" als Sicherheitsrisiko der Hausratversicherung gemeldet hat.
Bei einem Einbruch-Diebstahl über den Balkon würde der Vermieter haften müssen. Dann könnte man noch den § 535 BGB zur in die Argumentation einfließen lassen. § 535 BGB Inhalt und Hauptpföichten des Mietvertrags Zitat:
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AW: Was darf der Vermieter?
Wenn die Leiter nicht zu groß und schwer ist, was spricht dagegen sie selbst zu entfernen?:cool:
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AW: Was darf der Vermieter?
Zitat:
Was wäre denn, wenn Sie mit der fremden Leiter einen Schaden produzieren?;) |
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