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mel 19.11.2012 12:12

Keine Zähler in neuer Wohnung & alte Wohnung besichtigen lassen?
 
Hallo habe 2 Rechtsfragen
Ist es richtig das ich spontane Besichtigungen von eventuellen zukünftigen Mietern Zulassen muss, wohl kaum. Aber muss ich allgemein Besichtigungen zulassen und wenn ja wie oft?
In der neuen Wohnug sollen wohl keine Heizungszähler angebracht seien, ist der Vermieter dazu nicht verpflichtet?
Die Heiz NK sollen prozentual vom Hauszähler übernommen werden.

anitari 19.11.2012 15:04

AW: Keine Zähler in neuer Wohnung & Alte Wohnung Besichtigen lassen?
 
Zitat:

Ist es richtig das ich spontane Besichtigungen von eventuellen zukünftigen Mietern Zulassen muss, wohl kaum.
Richtig

Zitat:

Aber muss ich allgemein Besichtigungen zulassen und wenn ja wie oft?
Mußt Du. Maximal 1 - 2 x pro Woche a 1 - 2 Stunden.

Mein Standardrat dazu:

Leg selbst 1 - 2 Termine pro Woche für Besichtigungen fest und teile diese dem VM schriftlich mit. Das spart, für Beide, Zeit und evtl. Ärger.

Zitat:

In der neuen Wohnug sollen wohl keine Heizungszähler angebracht seien, ist der Vermieter dazu nicht verpflichtet?
Sollen wohl...? Hast Du die Wohnung denn nicht besichtigt?

Keine Heizungszähler bzw. keine Abrechnung nach Heizkostenverordnung ist nur zulässig in einem 2FH in dem Mieter und Vermieter gemeinsam wohnen.

mel 19.11.2012 18:24

AW: Keine Zähler in neuer Wohnung & alte Wohnung besichtigen lassen?
 
Ja ich würde in einem 2FH mit dem Vermieter wohnen.(getrennte Wohnungen)
Habe bei der Besichtigung nicht bemerkt das keine Zähler vorhanden sind (bin da von ausgegangen dass sie zu einer Mietswohnung gehören) und habe auch beim Vertrag nicht darauf geachtet.
Vielleicht kann ich das Thema bei einem Gespräch klären.
Trozdem: Wie würde das ganze rechtlich aussehen?

anitari 20.11.2012 08:59

AW: Keine Zähler in neuer Wohnung & alte Wohnung besichtigen lassen?
 
Zitat:

Wie würde das ganze rechtlich aussehen?
Wie ich schon schrieb. In einem 2FH in dem Mieter und Vermieter wohnen besteht keine Pflicht nach der Heizkostenverordnung abzurechnen. Folglich müssen auch keine Zähler an den Heizkörpern sein.

In diesem Fall kann der VM nach Wohnfläche oder, wenn beide Wohnungen ziemlich gleich groß sind, nach Wohneinheit abrechnen.

Das ist rechtlich vollkommen korrekt.

mel 20.11.2012 16:13

AW: Keine Zähler in neuer Wohnung & alte Wohnung besichtigen lassen?
 
Danke für all die Infos und die schnellen Antworten :)


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