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bafino 16.12.2012 13:03

Heizung funktioniert nicht - reicht es aus nur die Hausverwaltung zu informieren?
 
Guten Tag,

seit Beginn der Heizperiode ist die Heizung in meiner Mitwohnung defekt und es haben sich Schimmelschaeden gebildet.

Ich hatte den Schaden der Hausverwaltung gemeldet, dieser wollte Handwerker beauftragen die Heizung wieder in Gang zu setzen, aber niemand kam. Am 7.12. rief ich nohmals bei der HV an, diese sagte dann ich solle mich an den Vermieter wenden, sie koennten fuer mich nichts tun, da der Vermieter noch Schulden bei ihr hat.

Ich habe dann den Vermieter, der in Spanien wohnt informiert. Er ist der Auffassung, dass er zuerst ueber den Mietmangel in Kenntnis gesetzt werden musste und ich nun fuer die Beseitigung der Schimmelschaeden aufkommen soll. Genuegte die Anzeige an die HV nicht?

Sange 17.12.2012 03:56

AW: Heizung funktioniert nicht - reicht es aus nur die Hausverwaltung zu informieren?
 
Zitat:

Ich habe dann den Vermieter, der in Spanien wohnt informiert. Er ist der Auffassung, dass er zuerst ueber den Mietmangel in Kenntnis gesetzt werden musste und ich nun fuer die Beseitigung der Schimmelschaeden aufkommen soll. Genuegte die Anzeige an die HV nicht?
Ja, die Anzeige an die Hausvewrwaltung genügt, da sie der Erfüllungsgehilfe des Vermieters ist. Es sei denn, der Vermieter oder die HV hätten ihr Vertragsverhältnis aufgekündigt.
Aber wenn der Vermieter diesen Umstand dem Mieter nicht mitgeteilt hätte, dann würde daraus keine Forderungsmöglichkeit des Vermieters an den Mieter entstehen.

Es scheint wohl besser zu sein, einen Mieterverein oder Fachanwalt aufzusuchen.
Es besteht rechtlich die Möglichkeit die Kosten für die Beseitigung eines solchen Mangels über die Einbehaltung der Miete abzuwickeln.


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