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March93 30.01.2013 15:52

Vermieter verbietet Kochen in Wohngemeinschaft
 
Ich wohne in einer 8 - Personen Wohngemeinschaft. Wir haben normalerweise eine kleine Teeküche, um uns Essen zuzubereiten (der Vermieter möchte uns keine richtige Küche zur Verfügung stellen).
Uns stand ein kleiner 2 Plattenherd mit Backofen zu Verfügung (in etwa so: http://www.amazon.de/Severin-Toastof...9466430&sr=8-1).


Vorgestern hat unser Vermieter diesen Herd mitgenommen, mit dem Hinweis, dass das sowieso nur eine Teeküche wäre und wir dort nicht kochen dürften. Gleichzeitig hat er uns darauf hingewiesen, dass das Kochen auf den Zimmern auch verboten sei.


Haben wir Mieter irgendeine Chance dagegen vorzugehen? Bzw. ist es rechtens seinen Mietern keinerlei Kochmöglichkeit zur Verfügung zu stellen? Wäre dies ein Grund, um der Kündigungsfrist von 3 Monaten zu entgehen?

Regenmacher 02.02.2013 14:39

AW: Vermieter verbietet Kochen in Wohngemeinschaft
 
Was ist zu dem Thema im Mietvertrag vereinbart. Nur das zählt bei solchen Streitigkeiten.

ahnungslos 13.06.2013 22:02

AW: Vermieter verbietet Kochen in Wohngemeinschaft
 
das ist ja mal wieder ein Vermieter.
Wenn er Euch die Räume zu Wohnzwecken vermietet hat, dann muss auch eine Küche (in der gekocht werden darf) da sein, wenigstens die Möglichkeit Herd, Kühlschrank und Spüle anzuschließen.
Kann ja sein, dass er Euch jeden Tag das Frühstück ans Bett bringt und Euch zu Mittag- und Abendessen feudal einlädt, dann ist das natürlich nicht nötig ;-)

Sollte im Vertrag etwas davon drinstehen, dass Ihr da nicht kochen dürft, dann ist das NICHTS wert!
Dann kann er gleich mit reinschreiben, dass Toilette, Bad etc. nicht benutzt werden dürfen, dass in der Wohnung nicht geschlafen werden darf, nachts kein Strom verbraucht werden darf -
alles Gründe für für eine saftige Mietminderung!!!
Ob man da fristlos kündigen kann - evtl. möglich (zählt ja zur Mindestanforderung für Wohnraum), aber weiß ich nicht, hab sowas noch nie erlebt - is sowieso unvorstellbar dass es solche Vermieter gibt...

Die Antwort von "Regenmacher" ist übrigens völlig daneben.

Recht-Einfach 14.06.2013 00:16

AW: Vermieter verbietet Kochen in Wohngemeinschaft
 
Ihr letzter Kommentar könnte unsachlich erscheinen, da nicht alle Gegebenheiten des Falles bekannt sind, abgesehen davon, dass er einige Zeit zurückliegt und nicht weiter erläutert wurde!

In diesem Fall ist von einer 8-Mann-Wohngemeinschaft auszugehen. Des Weiteren wird von einer "Teeküche" gesprochen.

Dies könnte zum Beispiel auf ein Studentenwohnheim mit einzelnen Wohnräumen, einem langen Flur und (überspitzt aber möglicherweise) gemeinschaftlicher Dusche und Teeküche Anwendung finden.

Hier hat der Vermieter meiner Kenntnis nach durchaus gestalterisches Recht im Bereich des Mietvertrages, um z.B. Brandgefahren, etc. auszuschließen.


Mietrecht Einfach

Regenmacher 14.06.2013 08:13

AW: Vermieter verbietet Kochen in Wohngemeinschaft
 
Zitat:

Die Antwort von "Regenmacher" ist übrigens völlig daneben.
Und scheinbar sind es nur Deppen, die solch ein Statement verfassen. Von nichts eine Ahnung, aber diese dann laut verkünden.

ahnungslos 21.06.2013 22:45

AW: Vermieter verbietet Kochen in Wohngemeinschaft
 
Ja wahrscheinlich ist es für den ursprünglichen Fragesteller nicht mehr relevant,
aber es könnte auch andere in ähnlichen Situationen interessieren.
Da dann lapidar auf den Vertrag (der, außer es ist ein Standardvertrag, nicht unbedingt Gesetzeskonform ist)
verwiesen zu werden ist nicht gerade hilfreich.
Frei nach Karl Valentin: "Da steht doch Käfig mit Vogel, dann muss der Vogel drin sein".

Man kann es sicher nicht so einfach sehen.
Eine Kochgelegenheit (auch eine Teeküche ist eine) gehört nun einmal zu den Grundvoraussetzungen für
Wohnraum, auch in Studentenwohnheimen (die sind in der Regel sogar sehr gut ausgestattet).
Brandschutz kann wohl nicht vorgeschoben werden - wäre dann die ganze Zeit vor Wegnahme der Kochplatte auch nicht erfüllt gewesen und da kann man was dafür tun.

So wie ich den Fall sehe, könnte diese WG umgewidmeter Büroraum sein und der Vermieter auf "Gewinnmaximierung" fixiert.

Ausstattungsgegenstände die heutzutage in jede Wohnung gehören und
bei der Besichtigung, wie beim Vertragsabschluss vorhanden sind - kann
diese der Vermieter dann später nicht nach Lust und Laune wegnehmen? Eher nicht.
Fraglich ist auch, ob der Vermieter überhaupt in die Wohnung darf. Gut das mag wirklich davon abhängig sein, was es ist.


PS: Ist es normal, dass hier Leute, denen nach Binsenweisheiten die Diskussionsargumente ausgehen, ausfallend und beleidigend werden und sogar noch persönliche E-Mails mit Beleidigungen schreiben?
Also ich bin jedenfalls nicht so deppert, dass ich allgemeine Forenregeln nicht kennen würde...

Mehr sein als scheinen


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