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Slattern 03.02.2013 18:51

Garagenstrom
 
Hallo,


ich wohne seit über fünf Jahren in einer Mietwohnung. Zu dieser Wohnung gehört eine Garage im Hof des Hauses auf gleichem Grundstück. Die Garage hat ein elektrisch betriebenes Tor, eine Steckdose sowie eine Beleuchtung.
Angeschlossen ist diese elektrische Einrichtung an den privaten Stromzähler des Vermieters. Einen Zwischenzähler gibt es nicht. Für meine Wohnung habe ich einen eigenen Stromzähler.
Nach über fünf Jahren möchte der Vermieter den Strom nicht mehr finanzieren und stellt mich vor folgende Wahl:

1. Einbau eines Zwischenzählers auf Mieterkosten mit anschließender jährlicher Abrechnung der verbrauchten KW/h.
2. Abklemmen der Stromzufuhr und Rückbau auf manuelle Schließung

Im Mietvertrag gibt es nur die Angabe, dass zur Wohnung eine Garage gehört, unter Angabe des Mietzinses für die Garage. Keine sonstigen Vereinbarungen über Nebenkosten speziell für die Garage. Demnach sind alle Nebenkosten der Garage mit der Miete abgegolten. Für die Wohnung wird folgendes definiert. Grundmiete, Nebenkostenvorauszahlung, Heizkostenvorauszahlung, Garagenmiete

Nun die Fragen:
Darf der Vermieter nach dieser Zeit einfach den Strom abstellen? Der Mieter käme dann nicht mehr an sein Auto, ggf. nur noch durch die Notentriegelung. Besteht dann schon eine Nötigung?

Muss der Mieter eine Umstellung auf manuelle Schließung akzeptieren?

Muss der Mieter auf eigene Kosten einen Zwischenzähler einbauen?


Ich bedanke mich im Voraus für die Antworten

Viele Grüße

Regenmacher 04.02.2013 08:07

AW: Garagenstrom
 
Was spricht eigentlich dagegen, sich einen Zwischenzähler im Baumarkt oder bei eBay zu besorgen? Dann in die Stromzuleitung anschließen und Ihr Vermieter kann ablesen, wie hoch Ihr tatsächlicher Verbrauch ist.

Die andere Variante sähe wohl so aus, dass Ihr Vermieter die Stromzufuhr kappt und Sie deswegen vor Gericht ziehen müssten. Wenn Ihnen das lieber ist, dann bleiben Sie stur und denken über das Prozessrisiko nicht nach.

Wenn Sie aber eine Rechtsberatung zu diesem Thema, bei dem es nur um einige Euro pro Jahr geht, dann verweise ich Sie auf diese Seite:
Mietrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Mietrecht Anwalt


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