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Ratnose 01.03.2013 18:30

Entfernen des Teppichbodens bei Kündigung
 
Hallo.

Ich wohne seit ca. 3 Monaten in einer Wohnung und habe nun gekündigt. Als ich die Wohnung bezog, war bereits Teppichboden vom Vormieter verlegt worden. Dies war nicht der Originalboden. Bei meiner Kündigung hat mir nun der Hausverwalter gesagt, dass ich den Teppichboden entfernen muss. Muss ich diese Leistung erbringen? Oder kann ich mich, da ich den Boden nicht selber verlegt habe, dagegen wehren?

Regenmacher 01.03.2013 18:42

AW: Entfernen des Teppichbodens bei Kündigung
 
Was ist dazu im Mietvertrag vereinbart?

Sange 02.03.2013 08:39

AW: Entfernen des Teppichbodens bei Kündigung
 
Zitat:

Zitat von Ratnose (Beitrag 6839)
Hallo.

Ich wohne seit ca. 3 Monaten in einer Wohnung und habe nun gekündigt. Als ich die Wohnung bezog, war bereits Teppichboden vom Vormieter verlegt worden. Dies war nicht der Originalboden. Bei meiner Kündigung hat mir nun der Hausverwalter gesagt, dass ich den Teppichboden entfernen muss. Muss ich diese Leistung erbringen? Oder kann ich mich, da ich den Boden nicht selber verlegt habe, dagegen wehren?

Wenn dieser Teppichboden nicht vom Vormieter übernommen wurde, sei es als Geschenk oder als Kauf oder auch im Mietvertrag keine entsprechende Vereinbarung getroffen ist, dann gehört der Teppichboden dem Vermieter.

Es gäbe dann natürlich für den Mieter keine Veranlassung diesen Teppichboden zu entfernen.


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