Entfernen des Teppichbodens bei Kündigung
Hallo.
Ich wohne seit ca. 3 Monaten in einer Wohnung und habe nun gekündigt. Als ich die Wohnung bezog, war bereits Teppichboden vom Vormieter verlegt worden. Dies war nicht der Originalboden. Bei meiner Kündigung hat mir nun der Hausverwalter gesagt, dass ich den Teppichboden entfernen muss. Muss ich diese Leistung erbringen? Oder kann ich mich, da ich den Boden nicht selber verlegt habe, dagegen wehren? |
AW: Entfernen des Teppichbodens bei Kündigung
Was ist dazu im Mietvertrag vereinbart?
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AW: Entfernen des Teppichbodens bei Kündigung
Zitat:
Es gäbe dann natürlich für den Mieter keine Veranlassung diesen Teppichboden zu entfernen. |
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