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Entfernen des Teppichbodens bei Kündigung

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 01.03.2013, 18:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.03.2013
Beiträge: 1
Standard Entfernen des Teppichbodens bei Kündigung

Hallo.

Ich wohne seit ca. 3 Monaten in einer Wohnung und habe nun gekündigt. Als ich die Wohnung bezog, war bereits Teppichboden vom Vormieter verlegt worden. Dies war nicht der Originalboden. Bei meiner Kündigung hat mir nun der Hausverwalter gesagt, dass ich den Teppichboden entfernen muss. Muss ich diese Leistung erbringen? Oder kann ich mich, da ich den Boden nicht selber verlegt habe, dagegen wehren?



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  #2  
Alt 01.03.2013, 18:42
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Entfernen des Teppichbodens bei Kündigung

Was ist dazu im Mietvertrag vereinbart?
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 02.03.2013, 08:39
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Entfernen des Teppichbodens bei Kündigung

Zitat:
Zitat von Ratnose Beitrag anzeigen
Hallo.

Ich wohne seit ca. 3 Monaten in einer Wohnung und habe nun gekündigt. Als ich die Wohnung bezog, war bereits Teppichboden vom Vormieter verlegt worden. Dies war nicht der Originalboden. Bei meiner Kündigung hat mir nun der Hausverwalter gesagt, dass ich den Teppichboden entfernen muss. Muss ich diese Leistung erbringen? Oder kann ich mich, da ich den Boden nicht selber verlegt habe, dagegen wehren?
Wenn dieser Teppichboden nicht vom Vormieter übernommen wurde, sei es als Geschenk oder als Kauf oder auch im Mietvertrag keine entsprechende Vereinbarung getroffen ist, dann gehört der Teppichboden dem Vermieter.

Es gäbe dann natürlich für den Mieter keine Veranlassung diesen Teppichboden zu entfernen.
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Stichworte
teppich, teppichboden


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