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Moepyroe 05.03.2013 15:35

Seit 6 Wochen ohne heißes Wasser und Herd!
 
Am 09.01.13 wurde bei Renovierungsarbeiten in der Wohnung unter uns die Gasleitung Beschädigt. Der Schaden wurde binnen 2 tagen behoben.
Nur wurde daraufhin entdeckt das die Leitung marode ist und nicht mehr benutzt werden darf.
Also hat die Wohnung seid dato kein Heiß Wasser und keinen Herd mehr.

Mein Frage ist nun welche Rechte wir als Mieter haben und welche Pflichten der Vermieter hat.

Der Vermieter lag bis vor kurzem noch in einem Krankenhaus in Thailand.
Hatten bisher nur Kontakt mit seiner Schwägerin. Was das Ganze noch mehr verkompliziert.
Da niemand eine echte Vollmacht von ihm hat.

Wir haben nun mit der Schwägerin vereinbart, das wir nur noch die Nebenkosten auf dem Mietkonto decken werden(400€)

Nächste Woche kommt ein bekannter Klempner Meister und wird bei uns alles auf heiß Wasser umstellen. Wir bezahlen ihn erstmal selber !

Die Wohnung ist leider auch schon so herunter gekommen, das wir gleich Dusche und Küche renovieren müssen, da sich sonst der neue Wasseranschluss ( Armaturen) nicht lohnen.

Das ganze werden wir erstmal aus eigener Tasche bezahlen und dann mit der Miete gegen rechen.

Ist auch soweit alles mit der Schwägerin besprochen.

Habt ihr vielleicht noch ein par Tips für mich? Auf welche Rechte ich mich berufen kann ??

PS: ach ja. Wir haben keinen Mietvertrag ;) und wohnen dort schon über 3 Jahre..

Regenmacher 05.03.2013 19:04

AW: Seit 6 Wochen ohne heißes Wasser und Herd!
 
Zitat:

PS: ach ja. Wir haben keinen Mietvertrag und wohnen dort schon über 3 Jahre..
Das ist so nicht ganz richtig, denn Sie haben einen mündlichen Mietvertrag nach BGB. Und der ist speziell in diesem Fall vorteilhafter.

Lesen Sie selbst:

§ 535
Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.


Z.B. würde die Pflicht entfallen Schönheitsreparaturen zu erledigen. Das ist hier Sache des Vermieters.

Moepyroe 05.03.2013 21:00

AW: Seit 6 Wochen ohne heißes Wasser und Herd!
 
Danke für die Antwort erstmal.

Gibt es in dem Fall spezielle Sätze für Mietminderung ??

Das heißt jetzt in unserem Fall, das wir dem Vermieter alle Kosten für die Schadensbehebung in Rechnung stellen können oder?

Schönheitsreperaturen sind das wirklich nicht.
- Der Wasserhahn ist an den Boiler direkt angeschlossen. Und der muss ja nun
raus, wenn wir an der warm Wasserkreislauf angeschlossen werden ^^
deswegen ist ne neue Armatur fällig.

Mit dem Herd verhält es sich ähnlich. Den muss ich jetzt durch einen Propangasfeld ersetzen,
einen 220V Herd, oder ich muss ne Starkstrom Leitung legen lassen ;)
Wer bezahlt das?

Das gilt für die ganze Wohnung. Wenn man da mit Sanitär renovierung beginnt.
lohnt sich das erst, wenn man alles neu macht.

Regenmacher 06.03.2013 08:36

AW: Seit 6 Wochen ohne heißes Wasser und Herd!
 
Zitat:

Gibt es in dem Fall spezielle Sätze für Mietminderung ??
Nein, so etwas wie eine Liste, aus der man abschreiben könnte gibt es nicht. Alle Informationen, die es dazu im Internet gibt, betreffen immer nur ein Urteil. Darum sollte man eine Minderung möglichst nur mithilfe eines Anwalts oder Mietervereins vornehmen.

Zitat:

Schönheitsreperaturen sind das wirklich nicht.
Klar, das ist mir bekannt. Das ist aber nur ein Beispiel gewesen, welche Auswirkungen der von mir zitierte Paragraph für Sie hat. Ihr Vermieter ist verpflichtet die Wohnung komplett in Schuss zu halten.

Zitat:

Wer bezahlt das?
Siehe Antwort oben.


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