Arbeitsplatte ersetzen - Einbauküche in Miete enthalten
Hallo, ich habe eine Frage und finde bei Google nix.
Ich wohne nun seit 5 Jahren in dieser Wohnung. Mein Vermieter möchte in ca. 1,5 Jahren selbst einziehen. Vor 5 Jahre hatte ich in der Wohnung eine nagelneue Einbauküche stehen, welche im Mietpreis enthalten ist. Nach einem Besuch vom Vermieter hatte dieser festestellt, dass die Arbeitsplatte ziemlich abenutzt ist. Es ist eine dunkle Arbeitsplatte (handelsüblich). Sie ist an manchen Stellen etwas aufgehellt und hat ein paar Kratzer. Warscheinlich durch das Putzen. Er möchte, dass ich bei Auszug einen neue drauf tue, bzw. diese mir von der Kaution abziehen. Nun wie ist das denn? Ich zahle ziemlich hohe Miete und wie sieht es denn rechtlich aus? Außerdem wie ist es mit einer Fliese, auf die mal was gefallen ist und ein kleiner Splitter von 0,5cm rausgebrochen ist? Wie macht man sowas? Oder läuft sowas über Versicherung?`War ja alles keine Absicht. über eine Antwort wäre ich dankbar :-) |
AW: Arbeitsplatte ersetzen - Einbauküche in Miete enthalten
Für Beschädigungen der Mietsache haftet der Mieter. Aber auch nur zum Zeitwert. Mietsachschäden können auch über eine private Haftpflicht abgesichert sein.
Der § 538 BGB sagt etwas wichtiges über die Abnutzung der Mietsache. Wenn also Abnutzungsspuren durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, dann gehört das dem Vermieter. |
AW: Arbeitsplatte ersetzen - Einbauküche in Miete enthalten
Zitat:
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AW: Arbeitsplatte ersetzen - Einbauküche in Miete enthalten
wer muss nun dafür haften? Bei der Arbeitsplatte mein ich? Die ist ja nicht kaputt, aber eben hat sie Gebrauchsspuren
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