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Arbeitsplatte ersetzen - Einbauküche in Miete enthalten

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 02.04.2013, 18:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.04.2013
Beiträge: 3
Ausrufezeichen Arbeitsplatte ersetzen - Einbauküche in Miete enthalten

Hallo, ich habe eine Frage und finde bei Google nix.

Ich wohne nun seit 5 Jahren in dieser Wohnung. Mein Vermieter möchte in ca. 1,5 Jahren selbst einziehen. Vor 5 Jahre hatte ich in der Wohnung eine nagelneue Einbauküche stehen, welche im Mietpreis enthalten ist.

Nach einem Besuch vom Vermieter hatte dieser festestellt, dass die Arbeitsplatte ziemlich abenutzt ist. Es ist eine dunkle Arbeitsplatte (handelsüblich). Sie ist an manchen Stellen etwas aufgehellt und hat ein paar Kratzer. Warscheinlich durch das Putzen.

Er möchte, dass ich bei Auszug einen neue drauf tue, bzw. diese mir von der Kaution abziehen.

Nun wie ist das denn? Ich zahle ziemlich hohe Miete und wie sieht es denn rechtlich aus? Außerdem wie ist es mit einer Fliese, auf die mal was gefallen ist und ein kleiner Splitter von 0,5cm rausgebrochen ist? Wie macht man sowas? Oder läuft sowas über Versicherung?`War ja alles keine Absicht.

über eine Antwort wäre ich dankbar :-)



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  #2  
Alt 02.04.2013, 18:41
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Arbeitsplatte ersetzen - Einbauküche in Miete enthalten

Für Beschädigungen der Mietsache haftet der Mieter. Aber auch nur zum Zeitwert. Mietsachschäden können auch über eine private Haftpflicht abgesichert sein.

Der § 538 BGB sagt etwas wichtiges über die Abnutzung der Mietsache.

Wenn also Abnutzungsspuren durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, dann gehört das dem Vermieter.
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  #3  
Alt 02.04.2013, 18:52
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.04.2013
Beiträge: 3
Standard AW: Arbeitsplatte ersetzen - Einbauküche in Miete enthalten

Zitat:
Zitat von Sange Beitrag anzeigen
Für Beschädigungen der Mietsache haftet der Mieter. Aber auch nur zum Zeitwert. Mietsachschäden können auch über eine private Haftpflicht abgesichert sein.

Der § 538 BGB sagt etwas wichtiges über die Abnutzung der Mietsache.

Wenn also Abnutzungsspuren durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, dann gehört das dem Vermieter.
aber wie ist es wegen dem abnutzungswert, bzw. der Mietzeit? ist das nicht eine normale Abnutzung?
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 02.04.2013, 19:06
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.04.2013
Beiträge: 3
Standard AW: Arbeitsplatte ersetzen - Einbauküche in Miete enthalten

wer muss nun dafür haften? Bei der Arbeitsplatte mein ich? Die ist ja nicht kaputt, aber eben hat sie Gebrauchsspuren
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Stichworte
arbeitsplatte, ebk, einbauküche, fliesen, reparatur


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