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Alt 02.04.2013, 18:41
Sange
Gast
 
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Standard AW: Arbeitsplatte ersetzen - Einbauküche in Miete enthalten

Für Beschädigungen der Mietsache haftet der Mieter. Aber auch nur zum Zeitwert. Mietsachschäden können auch über eine private Haftpflicht abgesichert sein.

Der § 538 BGB sagt etwas wichtiges über die Abnutzung der Mietsache.

Wenn also Abnutzungsspuren durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, dann gehört das dem Vermieter.
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