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Alt 02.04.2013, 18:52
maxime maxime ist offline
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Standard AW: Arbeitsplatte ersetzen - Einbauküche in Miete enthalten

Zitat:
Zitat von Sange Beitrag anzeigen
Für Beschädigungen der Mietsache haftet der Mieter. Aber auch nur zum Zeitwert. Mietsachschäden können auch über eine private Haftpflicht abgesichert sein.

Der § 538 BGB sagt etwas wichtiges über die Abnutzung der Mietsache.

Wenn also Abnutzungsspuren durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, dann gehört das dem Vermieter.
aber wie ist es wegen dem abnutzungswert, bzw. der Mietzeit? ist das nicht eine normale Abnutzung?
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