Zitat:
Zitat von Sange
Für Beschädigungen der Mietsache haftet der Mieter. Aber auch nur zum Zeitwert. Mietsachschäden können auch über eine private Haftpflicht abgesichert sein.
Der § 538 BGB sagt etwas wichtiges über die Abnutzung der Mietsache.
Wenn also Abnutzungsspuren durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, dann gehört das dem Vermieter.
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aber wie ist es wegen dem abnutzungswert, bzw. der Mietzeit? ist das nicht eine normale Abnutzung?