Gartenumbau
Hallo,
vielleicht kann uns jemand helfen.Wir haben ende Januar 2013 eine Doppelhaushälfte gemietet.Bei der ersten Absprache mit unserem Vermieter durften wir zum Frühjahr den Garten nach unseren Wünschen umgestalten. Unser Vermieter wollte mit uns seine Bäume und Sträucher die er behalten möchte mit zu seinem Garten nehmen,so das wir hinterm Haus an der Terrase eine Rasenfläche anlegen könnten. Jetzt ist er umgesprungen mit seiner Meinung und für uns stellen sich die Fragen. Wer ist dann für die Pflege zuständig ? Darf er bestimmen wie der Garten angelegt wird ? Was ist mit der Miete,wenn wir den Garten nicht nach unseren Bedürfnissen nutzen können ? Danke im voraus ! MfG Ortmann |
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Hi,
der Vermieter vertritt jetzt die Meinung das der Garten so bleiben soll,wie er es sich zu recht gemacht hat. |
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Mir erscheint die Frage nach der mietvertraglichen Vereinbarung über die Nutzung des Gartens als ausschlaggebend, für eine weitere Diskussion.
Also, was steht im Mietvertrag: Doppelhaushälfte mit Garten? |
AW: Gartenumbau
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Wenn es keine besondere zusätzliche Nutzungsvereinbarung gibt, dann wurde der Garten wie gesehen gemietet.
Dann würden natürlich auch alle Kosten die der Garten verursacht, dem Mieter gehören. Der Vermieter hätte keine Rechte den Garten zu betreten, geschweige denn etwas zu verändern. Mit dem Mietvertrag ist der Garten in den Besitz des Mieters übergegangen. Gleiches betrifft ja auch die Doppelhaushälfte. |
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