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Gartenumbau

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 03.04.2013, 21:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.04.2013
Beiträge: 4
Standard Gartenumbau

Hallo,
vielleicht kann uns jemand helfen.Wir haben ende Januar 2013 eine Doppelhaushälfte gemietet.Bei der ersten Absprache mit unserem Vermieter durften wir zum Frühjahr den Garten nach unseren Wünschen umgestalten. Unser Vermieter wollte mit uns seine Bäume und Sträucher die er behalten möchte mit zu seinem Garten nehmen,so das wir hinterm Haus an der Terrase eine Rasenfläche anlegen könnten. Jetzt ist er umgesprungen mit seiner Meinung und für uns stellen sich die Fragen.

Wer ist dann für die Pflege zuständig ?
Darf er bestimmen wie der Garten angelegt wird ?
Was ist mit der Miete,wenn wir den Garten nicht nach unseren Bedürfnissen nutzen können ?

Danke im voraus !

MfG
Ortmann



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  #2  
Alt 04.04.2013, 09:29
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Gartenumbau

Zitat:
Jetzt ist er umgesprungen mit seiner Meinung und für uns stellen sich die Fragen.
Welche Meinung vertritt er denn jetzt?

Zitat:
Wer ist dann für die Pflege zuständig ?
Solche Dinge sollte man im Mietvertrag vereinbaren, aber die Kosten für die Gartenpflege sind in der Regel umlegbar.

Zitat:
Was ist mit der Miete,wenn wir den Garten nicht nach unseren Bedürfnissen nutzen können ?
Was soll damit sein? Nur was im Mietvertrag vereinbart ist, dürfte relevant sein. Und eine Mietminderung wegen fehlender Gartenarbeit durch den Mieter ist mir nicht bekannt.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 04.04.2013, 13:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.04.2013
Beiträge: 4
Standard AW: Gartenumbau

Hi,
der Vermieter vertritt jetzt die Meinung das der Garten so bleiben soll,wie er es sich zu recht gemacht hat.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 04.04.2013, 13:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.04.2013
Beiträge: 4
Standard AW: Gartenumbau

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Welche Meinung vertritt er denn jetzt?



Solche Dinge sollte man im Mietvertrag vereinbaren, aber die Kosten für die Gartenpflege sind in der Regel umlegbar.



Was soll damit sein? Nur was im Mietvertrag vereinbart ist, dürfte relevant sein. Und eine Mietminderung wegen fehlender Gartenarbeit durch den Mieter ist mir nicht bekannt.
Nicht Mietminderung wegen der Gartenarbeit sondern wegen nicht benutzen des Gartens im vollem Umfang.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 04.04.2013, 14:23
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Gartenumbau

Mir erscheint die Frage nach der mietvertraglichen Vereinbarung über die Nutzung des Gartens als ausschlaggebend, für eine weitere Diskussion.

Also, was steht im Mietvertrag: Doppelhaushälfte mit Garten?
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 04.04.2013, 15:20
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.04.2013
Beiträge: 4
Standard AW: Gartenumbau

Zitat:
Zitat von Sange Beitrag anzeigen
Mir erscheint die Frage nach der mietvertraglichen Vereinbarung über die Nutzung des Gartens als ausschlaggebend, für eine weitere Diskussion.

Also, was steht im Mietvertrag: Doppelhaushälfte mit Garten?
Ja,Doppelhaushälfte mit Garten,Garage u. Gartenhaus.
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 04.04.2013, 15:34
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Gartenumbau

Wenn es keine besondere zusätzliche Nutzungsvereinbarung gibt, dann wurde der Garten wie gesehen gemietet.
Dann würden natürlich auch alle Kosten die der Garten verursacht, dem Mieter gehören.

Der Vermieter hätte keine Rechte den Garten zu betreten, geschweige denn etwas zu verändern.

Mit dem Mietvertrag ist der Garten in den Besitz des Mieters übergegangen. Gleiches betrifft ja auch die Doppelhaushälfte.
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Antwort

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Stichworte
garten, gartenpflege, mietminderung, nutzung


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